CE Kennzeichnung von Gebrauchtbooten.
Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken ein Gebrauchtboot (1988) aus Guersey zu
kaufen. Unangenehmerweise gibt es da eine Menge Papierkram, den ich
nicht so ganz durchschaue und wo mir hier vieleicht jeand mit deiner
Erfahrung weiterhelfen kann.
CE-Kennzeichnung: Soweit ich weis muss jeder technische Artikel, der in
die EU eingebracht wird eine CE-Kennzeichnung haben, also auch
Gebrauchtboote. Das hat das Boot aber nicht, da es Baujahr 1988 ist.
Muss ich jetzt eine Einzel-CE-Prüfung veranlassen oder wie geht das?
Und wo muss ich das gegebenenfalls machen? Ich werde bei der
Überführung ja erst England / Niederlande anlaufen, befor ich nach
Deutschland komme.
Einfuhr-Umsatzsteuer: Muss ich bezahlen, klar, da Guersey EU-Ausland ist
und noch keine Umsatzsteuer bezahlt wurde. Aber wo? Gleich im ersten
EU-Hafen oder erst zu Hause in Deutshland?
Zoll: Muss ich nicht zahlen, wie mir der Zoll versichert, da das Boot in
Grossbritannien gebaut wurde.
Schiffspapiere: Brauche ich einen Internationalen Bootsschein für
England / Niederlande / Belgien? Oder reicht der Kaufvertrag als
Eigentumsnachweis? Frankreich wollte ich bei der Überführung
nicht
anlaufen - die sollen sich extrem kleinkariert anstellen.
Carsten
CE Kennzeichnung von Gebrauchtbooten.
CE Kennzeichnung von Gebrauchtbooten.
Ich kenne mich mit der CE-Kennzeichnung von Sportbooten nicht, dafür
aber mit der CE-Kennzeichnung von Elektrogeräten ein wenig aus. In der
Regel gibt es aber immer einen Bestandsschutz für ältere Geräte
(Boote). Es gilt immer das Datum des erstmaligen "in Verkehr brignen"
einer Sache. Also für ältere Boote ist meiner Meinung nach keine
CE-Kennzeichnung erforderlich.
DernText für die Sportboote-RL kann man hier finden:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1994/de
1994L0025 do 001.pdf
Demnach benötigt man immer eine "benannte Stelle", welche die
CE-Konformität überprüft. Dies dürfte sicherlich der GL
sein. Weitere
benannte Stellen sind möglich. Hier sollte man mal nachfragen.
Thomas
On Wed, 26 May 2004 02:05:30 +0200, Carsten Borchardt
wrote:
>Hallo,
>
>ich spiele mit dem Gedanken ein Gebrauchtboot (1988) aus Guersey zu
>kaufen. Unangenehmerweise gibt es da eine Menge Papierkram, den ich
>nicht so ganz durchschaue und wo mir hier vieleicht jeand mit deiner
>Erfahrung weiterhelfen kann.
>
>CE-Kennzeichnung: Soweit ich weis muss jeder technische Artikel, der in
> die EU eingebracht wird eine CE-Kennzeichnung haben, also auch
> Gebrauchtboote. Das hat das Boot aber nicht, da es Baujahr 1988 ist.
> Muss ich jetzt eine Einzel-CE-Prüfung veranlassen oder wie geht
das?
> Und wo muss ich das gegebenenfalls machen? Ich werde bei der
> Überführung ja erst England / Niederlande anlaufen, befor ich
nach
> Deutschland komme.
>
>Einfuhr-Umsatzsteuer: Muss ich bezahlen, klar, da Guersey EU-Ausland ist
> und noch keine Umsatzsteuer bezahlt wurde. Aber wo? Gleich im ersten
> EU-Hafen oder erst zu Hause in Deutshland?
>
>Zoll: Muss ich nicht zahlen, wie mir der Zoll versichert, da das Boot in
> Grossbritannien gebaut wurde.
>
>Schiffspapiere: Brauche ich einen Internationalen Bootsschein für
> England / Niederlande / Belgien? Oder reicht der Kaufvertrag als
> Eigentumsnachweis? Frankreich wollte ich bei der Überführung
nicht
> anlaufen - die sollen sich extrem kleinkariert anstellen.
>
>
>
>Carsten
CE Kennzeichnung von Gebrauchtbooten.
On Wed, 26 May 2004 02:05:30 +0200, Carsten Borchardt
wrote in de.rec.sport.segeln:
>Einfuhr-Umsatzsteuer: Muss ich bezahlen, klar, da Guersey EU-Ausland ist
> und noch keine Umsatzsteuer bezahlt wurde. Aber wo? Gleich im ersten
> EU-Hafen oder erst zu Hause in Deutshland?
Guck, wo innerhalb der EU an Deinem Weg die Mwst. aktuell am
geringsten ist. Da segelst Du hin und loehnst gegen Quittung das
Dankopfer fuer die Staatskunst. Und gut iss.
Gruss,
U.
CE Kennzeichnung von Gebrauchtbooten.
Thomas Albrecht wrote:
> http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1994/de
1994L0025 do 001.pdf
> Demnach benötigt man immer eine "benannte Stelle", welche
die
> CE-Konformität überprüft.
Nein, nicht ganz. Durch ein CE-Zeichen, versichert lediglich der
Hersteller, dass ein Produkt den jeweils relevanten, harmonisierten
europäischen Normen entspricht. Eine amtliche (oder fast amtliche)
Prüfung wie bei dem GS- oder dem TÜV- Zeichen steht da nicht
dahinter.
Der von Dir zitierte Text (Kap. II Art. 8) meint das Inverkehrbringen
eines Produktes (Sportboot) ohne CE-Kennzeichen durch einen Dritten.
Martin
CE Kennzeichnung von Gebrauchtbooten.
Das stimmt so leider nicht ganz. Es gibt einige CE-Richtlinien, bei
denen der Hersteller oder sein Beauftragter (z.B. der Importeur) die
Konformität bescheinigen kann ( Beispiel EMV-Richtlinie,
Niederspannungs-Richtlinie).
Bei anderen Richtlinien muss immer eine benannte Stelle eine
EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellen (Beispiele: Druckgeräte-RL,
Gasgeräte-.RL oder Explosionschutz-RL). Dies hängt wahrscheinlich mit
dem Gefährdungpotenzial zusammen, welches von einem Produkt ausgehen
kann.
Wenn man sich den Text der Sportboot-RL genauer ansieht, ist eine
Begutachtung durch eine benannte Stelle in der Tat nicht zwingend
erforderlich, ich hatte den Text vorher leider nicht vollständig
gelesen, sorry.
Thomas
On Wed, 26 May 2004 11:59:35 +0200, Martin Bohm
wrote:
>Thomas Albrecht wrote:
>
>> http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1994/de
1994L0025 do 001.pdf
>> Demnach benötigt man immer eine "benannte Stelle",
welche die
>> CE-Konformität überprüft.
>
>Nein, nicht ganz. Durch ein CE-Zeichen, versichert lediglich der
>Hersteller, dass ein Produkt den jeweils relevanten, harmonisierten
>europäischen Normen entspricht. Eine amtliche (oder fast amtliche)
>Prüfung wie bei dem GS- oder dem TÜV- Zeichen steht da nicht
dahinter.
>
>Der von Dir zitierte Text (Kap. II Art. 8) meint das Inverkehrbringen
>eines Produktes (Sportboot) ohne CE-Kennzeichen durch einen Dritten.
>
>Martin
CE Kennzeichnung von Gebrauchtbooten.
Carsten Borchardt meinte:
> CE-Kennzeichnung: Soweit ich weis muss jeder technische Artikel, der in
> die EU eingebracht wird eine CE-Kennzeichnung haben, also auch
> Gebrauchtboote. Das hat das Boot aber nicht, da es Baujahr 1988 ist.
IIRC gibts dazu ein Stichdatum in den 90er-Jahren, ab dem das gilt. Unsere
HR (Baujahr 92) hat kein CE-Zeichen,
> Muss ich jetzt eine Einzel-CE-Prüfung veranlassen oder wie geht
das?
> Und wo muss ich das gegebenenfalls machen? Ich werde bei der
> Überführung ja erst England / Niederlande anlaufen, befor ich
nach
> Deutschland komme.
Für CE gibt es keine Prüfung, außer die, die der Hersteller
macht. Der
Hersteller deklariert damit, daß es den Ansprüchen der CE-Norm
entspricht.
Ist also nicht mit TÜV oder GL oder sowas zu vergleichen.
> Einfuhr-Umsatzsteuer: Muss ich bezahlen, klar, da Guersey EU-Ausland ist
> und noch keine Umsatzsteuer bezahlt wurde. Aber wo? Gleich im ersten
> EU-Hafen oder erst zu Hause in Deutshland?
Ersteres - wird Dir sicher beim Zoll erklärt.
> Schiffspapiere: Brauche ich einen Internationalen Bootsschein für
> England / Niederlande / Belgien? Oder reicht der Kaufvertrag als
> Eigentumsnachweis? Frankreich wollte ich bei der Überführung
nicht
> anlaufen - die sollen sich extrem kleinkariert anstellen.
Frankreich legt Wert auf ein Flaggenzertifikat (gibts AFAIK beim BSH) oder
Schiffszertifikat (insbesondere wenn länger als 15m). IBS wird sonst auch
anerkannt, aber eventuell ist auf Dauer das Flaggenzertifikat günstiger.
Einen Kaufvertrag brauchst Du für die Erteilung eines dieser Papiere.
Zumindest in manchen Ländern wie Italien brauchst Du außerdem noch
eine
Haftpflichtversicherung.
--
Gruss,
Tobias.