Re: Gewährleistung beim privaten Bootskauf ?
Re: Gewährleistung beim privaten Bootskauf ?
Am Mon, 21 Jun 2004 19:00:37 +0100, schrieb "Bernd J. Kaup"
:
>Joachim Geraedts. wrote:
>>
>> Es soll Leute geben, für die auch EUR 26,- viel Geld sind.
>
>die gehen nicht zum Anwalt, weil sie sich weder ihn noch eine
>Rechtsschutzversicherung leisten können.
*Deine* Erfahrung.
>Umgekehrt wird ein Schuh draus: Mir ist in meinen über dreißig
>Berufsjahren noch keiner untergekommen,
Sag ich doch ! ;-))
>der für Beträge, die 1% seines
>Monatsnettogehaltes nicht überstiegen, nicht mindestens zum BGH wollte
>und wenns da nicht klappte zum BVerfG. Mir sind aber Hunderte
>untergekommen, die erst zum Anwalt gegangen sind , als sie mit einem
>Betrag, der ihr Monatsgehalt weit überstieg, bereits ein Urteil
kassiert
>hatten.
>
>Selber klagen tun nach meiner unmaßgeblichen Erfahrung bei
Kleinbeträgen
>nur solche, denen auch ein mehrfaches an Kosten und Gebühren
gegenüber
>dem Streitwert nicht wirklich etwas ausmacht.
Wie gesagt : Wenn versichert, dann "bis zum bitteren Ende" ...
:-((
>Art. 103/1 GG
>> ist Dir geläufig ... ?
>
>wenn du das Ernst nimmst, mußt du Gerichtskosten abschaffen und
>Anwaltsgebühren vom Staat zahlen lassen.
Ersteres wäre in der Tat ein Gedanke, letzteres wird versucht, via PKH
zu realisieren. Ich gebe zu, der Schuß geht mitunter nach hinten los,
aber immer noch besser als ein "Mindeststreitwert".
Meine Meinung.
Gruß,
Joachim.