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Frage zu Sprechfunkzeugnis

Autor: ekbert@t-online.de (EJ.Linhart)

Hallo Ngler,

ich will ein Sprechfunkzeugnis erwerben - oder wie nennt sich das
jetzt nach der neuen Regelung bzw. was braucht man für Nord- und
Ostsee?

Und wie bzw. wo kommt man am bequemsten / schnellsten /billigsten zu
so einem Schein?

Danke für eure Ratschläge + Gruss EJ Lienhart



Frage zu Sprechfunkzeugnis

Autor: Wilk Morski



Frage zu Sprechfunkzeugnis

Autor: Joachim Reinke

Hallo,

> ich will ein Sprechfunkzeugnis erwerben - oder wie nennt sich das
> jetzt nach der neuen Regelung bzw. was braucht man für Nord- und
> Ostsee?

Soweit ich weiß, ist es auf Nord- und Ostsee noch nicht Pflicht, für das
Führen eines Sportboots ein Sprechfunkzeugnis zu haben.

Wenn ich mich recht erinnere, gibt es eine Verordnung namens "Artikel 2
der 10. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften",
veröffentlicht am 30.09.02 im BGBl Nr. 69, in der es für SKS- und
SSS-Inhaber Pflicht wird, einen Befähigungsnachweis für
UKW-See-Sprechfunk und für GMDSS zu haben.

Dies gilt allerdings erst ab dem 01.01.2008.

Es ist also noch nicht so dringend.

Der Schein, den Du dann brauchen wirst, heißt SRC (Short Range Certificate).

Eine andere Sache ist natürlich die, daß Vercharterer Dir im
Zweifelsfall kein Schiff vermieten, wenn Du diesen Befähigungsnachweis
nicht vorlegen kannst. Das ist denen ja unbenommen, an wen die ihre
Schiffe vermieten.

> Und wie bzw. wo kommt man am bequemsten / schnellsten /billigsten zu
> so einem Schein?

Wie: Indem Du bei einem DSV Prüfungsausschuß in Deiner Nähe die
entsprechende theoretische und praktische Prüfung machst.

Wo: in allen Städten, in denen es einen DSV Prüfungsausschuß gibt, der
diese Prüfung abnimmt (siehe http://www.dsv.org).

Es gibt 2 Möglichkeiten, den SRC zu machen: mit Hilfe durch eine Schule
und ohne.

Ohne ist natürlich billiger. Mit hat den Vorteil, daß Du jemanden hast,
den Du nach Sachen fragen kannst, die Du nicht verstehst.

Was für Dich besser ist, kann ich Dir nicht sagen, das kommt auf Dich
und Deine Lernfähigkeit und Verständnis an.

Die Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der zu beantworten ist:

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3768814300/qid=1094402820/ref=sr 8 xs ap i1 xgl/028-9297824-0015706

Evtl. findest Du die Fragebögen auch auf emule, kannst mal schauen.

Dann gibt es noch eine praktische Prüfung am Funkgerät. Für das meist in
der Prüfung eingesetzte Funkgerät (ICOM) gibt es einen Simulator für den
PC zuhause.

http://www.eissing.com/produkte/ic-soft.html

Evtl. bekommt man den auch über emule, aber das ist natürlich illegal.

Ob Du alleine mit dem Simulator Dich auf die praktische Prüfung
vorbereiten kannst und willst, mußt Du selbst entscheiden. Es gibt
Gründe dafür und dagegen.

Dann gibt es noch diverse mehr oder weniger gute Bücher zum
Prüfungsstoff, von denen man eines auf jeden Fall braucht, in dem man
die Zusammenhänge nachlesen kann, denn die Fragen sind natürlich immer
nur sehr punktuell. Suche bei http://www.amazon.de mal nach SRC und Du
wirst das schon sehen.

Joachim



Frage zu Sprechfunkzeugnis

Autor: Thomas Erstfeld

Am 05.09.2004 schrieb Joachim Reinke:

> Hallo,
>
>> ich will ein Sprechfunkzeugnis erwerben - oder wie nennt sich das
>> jetzt nach der neuen Regelung bzw. was braucht man für Nord- und
>> Ostsee?
>
> Soweit ich weiß, ist es auf Nord- und Ostsee noch nicht Pflicht, für das
> Führen eines Sportboots ein Sprechfunkzeugnis zu haben.
> snipp
> Der Schein, den Du dann brauchen wirst, heißt SRC (Short Range Certificate).
>
> Eine andere Sache ist natürlich die, daß Vercharterer Dir im
> Zweifelsfall kein Schiff vermieten, wenn Du diesen Befähigungsnachweis
> nicht vorlegen kannst. Das ist denen ja unbenommen, an wen die ihre
> Schiffe vermieten.

Das halte ich für ein Gerücht. Mehr als den SBF See (wenn überhaupt)
wollte auf Nord- und Ostsee bisher niemand sehen.

>> Und wie bzw. wo kommt man am bequemsten / schnellsten /billigsten zu
>> so einem Schein?
>
> Wie: Indem Du bei einem DSV Prüfungsausschuß in Deiner Nähe die
> entsprechende theoretische und praktische Prüfung machst.
>
> Wo: in allen Städten, in denen es einen DSV Prüfungsausschuß gibt, der
> diese Prüfung abnimmt (siehe http://www.dsv.org).

Dafür ist der DSV nicht zuständig. Das machen die Prüfer der RegTP.

Gruß
Thomas

--
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Frage zu Sprechfunkzeugnis

Autor: Thomas Albrecht

1. Den Funkschein braucht JEDER, der ein UKW, Kurzwellen, oder
Grenzwellen-Funkgerät an Board hat, oder es muss zumindest einer an
Bord sein, der den entsprechenden Schein hat. Dies muss nicht
unbedingt der Skipper sein.
2. Für UKW bracht man das SRC
3. Für Kurzwelle und Grenzwelle braucht man das LRC
4. Für Binnenschiffer gibt es noch das UBI (?)
5. Funk auf Nord- und Ostsee braucht man zwar offiziel nicht, ist aber
aus Sicherheitsgründen schon sehr zu empfehlen. GSM ist KEIN Ersatz.
Die Argumente sind bekannt.
6. Ab ca. 2008 bracht man als SSS und SHS-Inhaber auf jeden Fall das
LRC.
7. Prüfungsstelle ist seit dem 1.1. 2003 nicht mehr die RegTP sondern
in der Tat der DSV (keine Ahnung ob die das besser können).
Gruß,
Thomas

On Sun, 05 Sep 2004 21:21:11 GMT, Thomas Erstfeld
wrote:

>Am 05.09.2004 schrieb Joachim Reinke:
>
>> Hallo,
>>
>>> ich will ein Sprechfunkzeugnis erwerben - oder wie nennt sich das
>>> jetzt nach der neuen Regelung bzw. was braucht man für Nord- und
>>> Ostsee?
>>
>> Soweit ich weiß, ist es auf Nord- und Ostsee noch nicht Pflicht, für das
>> Führen eines Sportboots ein Sprechfunkzeugnis zu haben.
>> snipp
>> Der Schein, den Du dann brauchen wirst, heißt SRC (Short Range Certificate).
>>
>> Eine andere Sache ist natürlich die, daß Vercharterer Dir im
>> Zweifelsfall kein Schiff vermieten, wenn Du diesen Befähigungsnachweis
>> nicht vorlegen kannst. Das ist denen ja unbenommen, an wen die ihre
>> Schiffe vermieten.
>
>Das halte ich für ein Gerücht. Mehr als den SBF See (wenn überhaupt)
>wollte auf Nord- und Ostsee bisher niemand sehen.
>
>>> Und wie bzw. wo kommt man am bequemsten / schnellsten /billigsten zu
>>> so einem Schein?
>>
>> Wie: Indem Du bei einem DSV Prüfungsausschuß in Deiner Nähe die
>> entsprechende theoretische und praktische Prüfung machst.
>>
>> Wo: in allen Städten, in denen es einen DSV Prüfungsausschuß gibt, der
>> diese Prüfung abnimmt (siehe http://www.dsv.org).
>
>Dafür ist der DSV nicht zuständig. Das machen die Prüfer der RegTP.
>
>Gruß
>Thomas



Frage zu Sprechfunkzeugnis

Autor: charlynicasius@t-online.de (Hans-Peter Nicasius)

Thomas Erstfeld wrote in message news:...
> Am 05.09.2004 schrieb Joachim Reinke:
>
>> snip
> Dafür ist der DSV nicht zuständig. Das machen die Prüfer der RegTP.
>

Nach meiner Meinung stimmt das nicht. Seit dem 01.01.2003 ist hier der
DSV oder DMYC zuständig. RegTP hat das abgegeben. Hier bekommt man nur
noch die MMSI und sein Rufzeichen zugeteilt. Was die RegTP sonst noch
macht, weiß ich nicht.

Cu
Charly



Frage zu Sprechfunkzeugnis

Autor: Wolfgang Broeker

Thomas Erstfeld schrub[tm]:
> Dafür ist der DSV nicht zuständig. Das machen die Prüfer der RegTP.

Das war bis zum 31.12.2002 der Fall, seitdem ist alles anders:

Seit dem 01.01.2003 gibt es bei den Funkzeugnissen eine Unter-
scheidung zwischen Sportbootschifffahrt und der professionellen
Schifffahrt. Anstoß dafür war u.a., dass die Funkzeugnisse der
Berufsseeleute aufgrund eines internationalen Abkommens (STCW,
für Details siehe http://www.stcw.org/) nur noch zeitlich be-
fristet ausgestellt werden dürfen und dass inzwischen jeder
nautische Offizier den Funkschein braucht. Also hat man die
Ausbildung für ROC und GOC - Restricted/General Operator



Frage zu Sprechfunkzeugnis

Autor: Wolfgang Broeker

Joachim Reinke schrub[tm]:
> Dies gilt allerdings erst ab dem 01.01.2008.

Diese Vorschrift wird wohl bald wieder aufgehoben werden. Sie soll
ersetzt werden durch die Bestimmung, dass ein Schiffsführer das
Funkzeugnis besitzen muss, das ihm den Betrieb aller an Bord seines
Schiffes vorhandenen Funkanlagen erlaubt. Das soll in Übereinstim-
mung mit einer Vorgabe der IMO (International Maritime Organization,
http://www.imo.org/) erfolgen. Ich weiß allerdings nicht, welche
Bestimmung das genau sein soll.


> Es ist also noch nicht so dringend.

Das kommt darauf an. Wer UKW-Seefunk an Bord hat und deutsche
Seeschifffahrtsstraßen befährt, die von einer Verkehrszentrale
überwacht werden wie beispielsweise die gesamte Unterelbe, ist
gesetzlich verpflichtet, das Funkgerät auch zu bedienen (siehe
SeeSchStrO § 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr, Abs. 1).
Ohne Funkzeugnis ist ihm dies allerdings gleichzeitig gesetzlich
verboten. Eines gesetzeskonforme Fahrt ist für einen Schiffsführer
ohne UKW-Funkzeugnis an Bord eines mit Seefunk ausgestatteten
Bootes daher nicht möglich und hat streng genommen zu unterbleiben.


> Der Schein, den Du dann brauchen wirst, heißt SRC (Short Range
> Certificate).


<KKModus>
"Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate [SRC])"
</KKModus>


> Evtl. findest Du die Fragebögen auch auf emule, kannst mal schauen.

Kostenlos und völlig legal gibt es dafür Software bei Tim Köster:
http:// www.tim-koester.de/

Gruß - Wolfgang
--
*** Wir leben, wie wir träumen - allein ... ***
*** Joseph Conrad, Seemann und Dichter ***
*** Mon, 06 Sep 2004 07:58 +0200 ***



Frage zu Sprechfunkzeugnis

Autor: Thomas Erstfeld

Am 06.09.2004 schrieb Wolfgang Broeker:

> Joachim Reinke schrub[tm]:
>> Dies gilt allerdings erst ab dem 01.01.2008.
>
> Diese Vorschrift wird wohl bald wieder aufgehoben werden. Sie soll
> ersetzt werden durch die Bestimmung, dass ein Schiffsführer das
> Funkzeugnis besitzen muss, das ihm den Betrieb aller an Bord seines
> Schiffes vorhandenen Funkanlagen erlaubt. Das soll in Übereinstim-
> mung mit einer Vorgabe der IMO (International Maritime Organization,
> http://www.imo.org/) erfolgen. Ich weiß allerdings nicht, welche
> Bestimmung das genau sein soll.

Was hindert einen Vercharterer daran, die UKW-Geräte ab 2008 auszubauen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Branche sich dadurch Kunden
entgehen läßt.

>> Es ist also noch nicht so dringend.
>
> Das kommt darauf an. Wer UKW-Seefunk an Bord hat und deutsche
> Seeschifffahrtsstraßen befährt, die von einer Verkehrszentrale
> überwacht werden wie beispielsweise die gesamte Unterelbe, ist
> gesetzlich verpflichtet, das Funkgerät auch zu bedienen (siehe
> SeeSchStrO § 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr, Abs. 1).
> Ohne Funkzeugnis ist ihm dies allerdings gleichzeitig gesetzlich
> verboten. Eines gesetzeskonforme Fahrt ist für einen Schiffsführer
> ohne UKW-Funkzeugnis an Bord eines mit Seefunk ausgestatteten
> Bootes daher nicht möglich und hat streng genommen zu unterbleiben.

Dann muß man solche Gebiete ohne passenden Schein eben meiden. ;-)

Gruß
Thomas

--
> Also es kann so sein, wie du denkst, aber es muß nicht.
Die Stärke dieses Landes sind seine klaren, verläßlichen Gesetze.
(Martin Hentrich und Lutz Schulze in debs)