Eine Lücke im Bußgeldkatalog?
Die KVR kennen die Regel 25
<Zitat>
Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter Ruder
(e) Ein Fahrzeug unter Segel, das gleichzeitig mit Maschinenkraft
fährt, muß im Vorschiff einen Kegel - Spitze unten - dort
führen,
wo er am besten gesehen werden kann
</Zitat>
Der Bußgeldkatalog vom 15.02.93 kennt für das Nichtzeigen das
Verwarnungsgeld und die Geldbuße in DM mit der dann alles wieder gut
zu machen ist.
<Zitat>
Nichtzeigen des für ein Segelfahrzeug unter Segel, das gleichzeitig mit
Maschinenkraft fährt, vorgeschriebenen Signalkörper.
Regel der KVR: 25 Buchstabe e
Betroffener: SCH, B
Ordnungswiedrigkeit ...: 9 Abs 1 bis 20
Verwarnungsgeld: 30 DM
Geldbuße: 150 DM
</Zitat>
Die Regel 25 (e) hat sich nicht geändert!
Im neuen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBin-See) würde ich
bei 32.245000, 32.246000 oder nahebei etwas vergleichbares auf
Euro-Basis erwarten.
Finde aber nichts!
Ist das eine Lücke?
Wer kann dazu was verbindliches schreiben?
Mit fragenden Grüßen
Manfred G.
Eine Lücke im Bußgeldkatalog?
Eine Lücke im Bußgeldkatalog?
Hi Manfred
Manfred Gatti wrote:
> Die KVR kennen die Regel 25
> <Zitat>
> Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter Ruder
> (e) Ein Fahrzeug unter Segel, das gleichzeitig mit Maschinenkraft
> fährt, muß im Vorschiff einen Kegel - Spitze unten - dort
führen,
> wo er am besten gesehen werden kann
> </Zitat>
>
> Der Bußgeldkatalog vom 15.02.93 kennt für das Nichtzeigen das
> Verwarnungsgeld und die Geldbuße in DM mit der dann alles wieder gut
> zu machen ist.
> <Zitat>
> Nichtzeigen des für ein Segelfahrzeug unter Segel, das gleichzeitig
mit
> Maschinenkraft fährt, vorgeschriebenen Signalkörper.
> Regel der KVR: 25 Buchstabe e
> Betroffener: SCH, B
> Ordnungswiedrigkeit ...: 9 Abs 1 bis 20
> Verwarnungsgeld: 30 DM
> Geldbuße: 150 DM
> </Zitat>
>
> Die Regel 25 (e) hat sich nicht geändert!
>
> Im neuen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBin-See) würde
ich
> bei 32.245000, 32.246000 oder nahebei etwas vergleichbares auf
> Euro-Basis erwarten.
> Finde aber nichts!
> Ist das eine Lücke?
> Wer kann dazu was verbindliches schreiben?
Wohl nur der Sachbearbeiter, der den Bußgeldkatalog zu verantworten hat.
Gruß
Wulf
Eine Lücke im Bußgeldkatalog?
GMnch wrote:
> Man[der seit Jahrzehnten mit Kegel faehrt, den aber auesserst selten
> setzt weil er eine faule Sau ist und der auch noch keine Schwein getroffen
> hat das sich darum kuemmerte und der deswegen auch noch nie wo
> was bezahlen musste und der BVKatBin-See fuer eine wirklich
> unvergleichbare Wortschoepfung haelt und der gerne mal wuesste wie
> man auf die Idee kommt sone Literatur zu lesen]fred
Ich hab meinem Skipper wegen übertriebener Nörgelei schon mal
angedroht,
den Kegel mit der Spitze nach oben zu setzen.
Martin
Eine Lücke im Bußgeldkatalog?
Martin Bohm schrieb:
>
> Ich hab meinem Skipper wegen übertriebener Nörgelei schon mal
angedroht,
> den Kegel mit der Spitze nach oben zu setzen.
>
> Martin
Mit Kegel Spitze nach oben bist Du dann eben ein Fischereifahrzeug mit
ausgebrachtem Fanggerät, das waagerecht mehr als 150 Meter ins Wasser
reicht, . . .
Nur das Stundenglas fehlt dann noch.
Mit sportlichen Grüßen
Manfred G.
Eine Lücke im Bußgeldkatalog?
Dumme Frage: Wer von Euch setzt tatsächlich den Kegel bzw. den Ankerball?
Ankerlicht natürlich schon, aber Ankerball und Motorkegel?
Bei meiner BR-Prüfung vor paar Jahren in Kiel-Schilksee habe ich dem
Prüfer
pflichtschuldigst und paragraphenbelehrt vorgeschlagen, den Kegel zu hissen,
da wir ja unter Motor ausm Hafen sind... der meinte nur "Lat ma jut sein
Jung, da weiss ja keiner hier, wat du willst..."
Auch bei sonstigen Törns in der Ostsee oder gar in der Adria hab ich weder
Ankerbälle noch Kegel gesichtet... weiß nichtmal, ob ich auf der
Charteryacht dieses Jahr in Kroatien sowas dabeihatte :) glaube nicht...
Beste Grüße,
Alex
Eine Lücke im Bußgeldkatalog?
Alexander Schueller wrote:
> Dumme Frage: Wer von Euch setzt tatsächlich den Kegel bzw. den
Ankerball?
> Ankerlicht natürlich schon, aber Ankerball und Motorkegel?
Ich habe die Dinger durchaus benutzt, wurde aber von meinen Mitseglern
"beschmunzelt", naja vieleicht jetzt auch von einigen drss-lern.
Egal,
man macht die ganze Segelei eh nur zum Spaß.
Ich habe die Teile aber nicht schulbuchmäßg zwischen Mast und
Vorstag
gesetzt, sondern einfach unter der Backbordsaling.
Martin
Eine Lücke im Bußgeldkatalog?
On Wed, 6 Aug 2003 12:37:48 +0200, "Alexander Schueller"
wrote in de.rec.sport.segeln:
>Dumme Frage: Wer von Euch setzt tatsächlich den Kegel bzw. den
Ankerball?
>Ankerlicht natürlich schon, aber Ankerball und Motorkegel?
...
>Auch bei sonstigen Törns in der Ostsee oder gar in der Adria hab ich
weder
>Ankerbälle noch Kegel gesichtet... weiß nichtmal, ob ich auf der
>Charteryacht dieses Jahr in Kroatien sowas dabeihatte :) glaube nicht...
Ich setz die Signale regelmaessig, damit herrschen klare
Verhaeltnisse. Beim Segelsetzen und -bergen allerdings, wenn die
Maschine noch oder schon mitlaeuft, bleibt der Kegel natuerlich unten,
da fuer jeden sichtbar ist, dass dies ein Uebergangsmanoever ist.
Im Zweifel verhalte ich mich dabei je nachdem, wie weit der Vorgang
gediehen ist, ausweich- bzw. kurshaltetechnisch MoBo-maessig bzw. als
Segler.
An unseren Kuesten hier oben achten die Entensheriffs auch schon
drauf. Die meisten Daenen verhalten sich nach meiner Beobachtung aus
ihrem Selbstverstaendnis als Verkehrsteinehmer auch regelkonform.
Es gibt allerdings immer mehr Ignoranten und Egomanen, die meinen,
sich ihre Regeln selbst schnitzen zu koennen. Diese Einstellung raecht
sich auf See aber ueber kurz oder lang.
Gruss,
U.
Eine Lücke im Bußgeldkatalog?
Martin Bohm schrieb:
>
> Alexander Schueller wrote:
> > Dumme Frage: Wer von Euch setzt tatsächlich den Kegel bzw. den
Ankerball?
> > Ankerlicht natürlich schon, aber Ankerball und Motorkegel?
>
> Ich habe die Dinger durchaus benutzt, wurde aber von meinen Mitseglern
> "beschmunzelt", naja vieleicht jetzt auch von einigen drss-lern.
Egal,
> man macht die ganze Segelei eh nur zum Spaß.
> Ich habe die Teile aber nicht schulbuchmäßg zwischen Mast und
Vorstag
> gesetzt, sondern einfach unter der Backbordsaling.
>
> Martin
Nichtführen der für ein Fahrzeug vor Anker oder auf Grund
vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper kann man in deutschen
Gewässern mit 15 Euro Verwarnungsgeld bzw. 75 Euro Geldbuße
ausgleichen.
Von der Möglichkeit wird reichlich Gebrauch gemacht. Davon wurde nicht
nur hier in drss berichtet. Ich kenne nicht nur rund Rügen, wo gerne zur
Kasse gebeten wird.
Mit sportlichen Grüßen
Manfred G.