Segeln in der Ostsee
On Fri, 04 Feb 2005 10:57:54 GMT, Thomas Erstfeld
wrote in de.rec.sport.segeln:
>
>Der Aufwand für die Grenzerlaubnis ist aber ähnlich und nur ein
mal
>vorzunehmen. Antrag ausfüllen, Kopie des Ausweises dazu und hin
>schicken.
>
>Schon hast Du einige Tage später eine 5 Jahre gültige
Grenzerlaubnis.
Richtig. Es sei denn, Du ziehst mit Deinem ersten Wohnsitz um. Dann
musst du da nochmal durch. Da es aber ausser Porto nix kostet, geht
das noch.
Gruss,
U.
Segeln in der Ostsee
Segeln in der Ostsee
Am 04.02.2005 schrieb Ulrich G. Kliegis:
>> Der Aufwand für die Grenzerlaubnis ist aber ähnlich und nur
ein mal
>> vorzunehmen. Antrag ausfüllen, Kopie des Ausweises dazu und hin
>> schicken.
>>
>> Schon hast Du einige Tage später eine 5 Jahre gültige
Grenzerlaubnis.
>
> Richtig. Es sei denn, Du ziehst mit Deinem ersten Wohnsitz um. Dann
> musst du da nochmal durch. Da es aber ausser Porto nix kostet, geht
> das noch.
Da ich vor einigen Jahren anstatt eines Bootes lieber ein Haus gekauft
habe, dürfte dieses Problem für mich nicht so schnell auftauchen.
Aber HC und Myriam dürfte das dann wohl noch mal EUR 0,55 kosten, auch
wenn der Lappen eigentlich noch gültig wäre (von der Zeit her).
Immerhin sind mit die paar Cent lieber, als das Theater mit dem
Ausklarieren.
Gruß
Thomas
--
| @ @| "The chicken is now plantsching with the fish
X| | |X in the soup auf dem Boden because of the run-
[##V#] ning gag with the räudige Katze."
Segeln in der Ostsee
Am Fri, 04 Feb 2005 17:45:43 GMT, schrieb Thomas Erstfeld
:
>Am 04.02.2005 schrieb HC Ahlmann:
>
>> Thomas Erstfeld wrote:
>>
>>> Ein Jahr vorher beim ersten Ostseetörn, war dir dies noch
egal
>>
>> Ein Jahr vor dem Nordseetörn wäre 2001, da waren wir nicht
auf der
>> Ostsee unterwegs; die Herbsttörns waren 02, 03, 04.
>
>Uups, stimmt. Jetzt werfe ich schon die Jahre durcheinander.
Ihr werdet halt *beide* älter ! ;-)
Eine gewisse Ähnlickeit mit den beiden Herren in der Loge des
Muppet-Theaters ist ohnehin seit einiger Zeit nicht mehr zu übersehen !
<VBG>
Gruß,
Jo(duck&wech)achim.
Segeln in der Ostsee
Thomas Erstfeld meinte:
> Der Aufwand für die Grenzerlaubnis ist aber ähnlich und nur ein
mal
> vorzunehmen. Antrag ausfüllen, Kopie des Ausweises dazu und hin
> schicken.
> Schon hast Du einige Tage später eine 5 Jahre gültige
Grenzerlaubnis.
Mußt halt hinterher sein, daß sich diese auch jeder von der Crew
vorher
organisiert oder Du mußt es für sie übernehmen - Passkopien
einsammeln,
Anträge ausfüllen, etc..
Interessant wäre es, zu erfahren, ob diese Erlaubnis auch in anderen EU-
Ländern gültig ist. Also zum Beispiel bei ner Fahrt von Spanien nach
Marokko.
Abgesehen davon wollte ich nur dezent darauf hinweisen, daß man bei der
geschilderten Vorgehensweise keinerlei Papiere oder Stempel bekommt, es
also auch nichts gibt, was man vorweisen können müßte. Das ich
dort war,
hatte auch nur damit zu tun, daß ich dem Skipper, der 1,5 Jahre
später,
also heuer im Herbst mit demselben Boot in bundesdeutsche Hoheitsgewässer
eintritt, keinen Ärger durch fehlende Stempel oder Ausklarierungspapiere
bescheren wollte. Nachdem es diese aber nicht gab, könnte man nun also auf
die Idee kommen, daß man das nicht nochmal macht und das nächste Mal
die
Geschichte gleich vergißt. Aber das wäre natürlich ganz und gar
illegal,
gell!?!
--
Gruss,
Tobias.
Segeln in der Ostsee
Tobias Crefeld wrote:
> Interessant wäre es, zu erfahren, ob diese Erlaubnis auch in anderen
EU-
> Ländern gültig ist. Also zum Beispiel bei ner Fahrt von Spanien
nach
> Marokko.
Nein, die Grenzerlaubnis betrifft nur den Übertritt einer deutschen
Grenze, Ziel- oder Abgangshafen muß ein deutscher sein; sind beide
ausländisch, ist die Grenzerlaubnis wertlos.
Munterbleiben
HC
Segeln in der Ostsee
Tobias Crefeld wrote:
> Nachdem es diese aber nicht gab, könnte man nun also auf
> die Idee kommen, daß man das nicht nochmal macht und das
nächste Mal die
> Geschichte gleich vergißt. Aber das wäre natürlich ganz
und gar illegal,
> gell!?!
Soweit ich mich erinnere, reicht es aus, wenn man von einem der
Ausgangshäfen startet oder in einen solchen einläuft - auf das Melden
bei den Grenzern kann man verzichten.
Aber, wie gesagt: Stand der Info ist "soweit ich mich erinnere" - bin
gerade zu faul, das nachzurecherchieren.
W.
--
La perfection est atteinte non quand il ne reste rien à ajouter,
mais quand il ne reste rien à enlever. (Antoine de Saint-Exupéry)
Segeln in der Ostsee
Wolfgang Kommerell wrote:
> Tobias Crefeld wrote:
>
> > Nachdem es diese aber nicht gab, könnte man nun also auf
> > die Idee kommen, daß man das nicht nochmal macht und das
nächste Mal die
> > Geschichte gleich vergißt. Aber das wäre natürlich
ganz und gar illegal,
> > gell!?!
>
> Soweit ich mich erinnere, reicht es aus, wenn man von einem der
> Ausgangshäfen startet oder in einen solchen einläuft - auf das
Melden
^^^^^^^^^^^^^
"Übergangshäfen" sollte das natürlich heißen.
> bei den Grenzern kann man verzichten.
>
> Aber, wie gesagt: Stand der Info ist "soweit ich mich erinnere"
- bin
> gerade zu faul, das nachzurecherchieren.
>
> W.
--
La perfection est atteinte non quand il ne reste rien à ajouter,
mais quand il ne reste rien à enlever. (Antoine de Saint-Exupéry)
Segeln in der Ostsee
Am 05.02.2005 schrieb Tobias Crefeld:
> Thomas Erstfeld meinte:
>
>> Der Aufwand für die Grenzerlaubnis ist aber ähnlich und nur
ein mal
>> vorzunehmen. Antrag ausfüllen, Kopie des Ausweises dazu und hin
>> schicken.
>> Schon hast Du einige Tage später eine 5 Jahre gültige
Grenzerlaubnis.
>
> Mußt halt hinterher sein, daß sich diese auch jeder von der
Crew vorher
> organisiert oder Du mußt es für sie übernehmen -
Passkopien einsammeln,
> Anträge ausfüllen, etc..
Das war bei uns kein Problem. Hat sich jeder der bisherigen Mitsegler
alleine besorgt. Dazu reicht eine Mail mit der Anschrift und der
angehängten PDF-Datei.
> Interessant wäre es, zu erfahren, ob diese Erlaubnis auch in anderen
EU-
> Ländern gültig ist. Also zum Beispiel bei ner Fahrt von Spanien
nach
> Marokko.
Siehe HCs Posting. Die Grenzerlaubnis gilt nur für Deutschland. Ob es in
anderen EU-Ländern ähnliche Regelungen gibt, entzieht sich meiner
Kenntnis.
> Abgesehen davon wollte ich nur dezent darauf hinweisen, daß man bei
der
> geschilderten Vorgehensweise keinerlei Papiere oder Stempel bekommt, es
> also auch nichts gibt, was man vorweisen können müßte.
Dazu schrieb Wolfgang ja schon etwas. Wenn man von einem Übergangshafen
abfährt, reicht dies. Eine explizite Meldung ist nicht erforderlich.
Das Merkblatt für den Grenzübertritt gibt es hier:
http://www.kreuzer-abteilung.org/Public PDF/1304.PDF und
für die
Grenzerlaubnis hier:
http://www.kreuzer-abteilung.org/Public PDF/1305.PDF.
Für das Anlaufen eines dänischen Hafens, wenn man nicht aus einem
EU-Land ausgelaufen ist, findet sich dann hier noch etwas:
http://www.kreuzer-abteilung.org/Public PDF/1303.PDF.
Die dänische Regelung ist vom 14.Mai 2001. Ob die Erleichterung auch
für
Abgangshäfen in den neuen EU-Ländern an der Ostsee gilt, ist mir
nicht
bekannt.
Gruß
Thomas
--
Es ist geradezu eine vaterländische Pflicht, zum Anstieg des Bierkonsums
beizutragen.
(Wolfgang Clement, Wirtschaftsminister)