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Funkzeugnispflicht - watt denn nu?

Autor: wolko 05@arcor.de (Wolfgang Kommerell)

Moin allerseits,

da lese ich doch heute bei Herrn Dreyer auf
<www.ukw-funkbetriebszeugnis.de/>; sozusagen ex cathedra (naja, hätt er
zumindest gern...) mit Stand vom 29.1.2005:

"Das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) und das Allgemeine
Funkbetriebszeugnis (LRC) werden ab 2008 zur Pflicht für die
Sportschifffahrt. Inhaber eines Sportküstenschifferscheins müssen bis
zum 1.1.2008 das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC), Sportseeschiffer oder
Sporthochseeschiffer das Allgemeine Betriebszeugnis (LRC) erwerben, wenn
sie ihre Fahrtberechtigung nicht verlieren wollen."


Dabei war meine letzte Information, die sich allerdings auf mäßig
offizielle Quellen wie

<http://www.dk-forenserver.de/boote/archive/index.php/t-6632.html>;
<http://www.sailingisland.de/theoriekurse/long-range-certificate lrc.htm
l>

stützte, dass die Funkscheinpflich *eben nicht* kommen wird. Hat Herr
Dreyer nur schnell nochmal etwas "Werbung geschaltet", bevor die Zwölfte
Verordnung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften tatsächlich erlassen
wird? Oder ist das Ganze nochmal umgekrempelt worden? Kann jemand
Fakten, Fakten, Fakten bringen? ;-)

Schönen Sonntach,

Wolfgang
--
La perfection est atteinte non quand il ne reste rien à ajouter,
mais quand il ne reste rien à enlever. (Antoine de Saint-Exupéry)



Funkzeugnispflicht - watt denn nu?

Autor: Wilk Morski



Funkzeugnispflicht - watt denn nu?

Autor: "Georg Jennerwein"

> da lese ich doch heute bei Herrn Dreyer auf
> <www.ukw-funkbetriebszeugnis.de/>; sozusagen ex cathedra (naja, hätt er
> zumindest gern...) mit Stand vom 29.1.2005:
>
> "Das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) und das Allgemeine
> Funkbetriebszeugnis (LRC) werden ab 2008 zur Pflicht für die
> Sportschifffahrt. Inhaber eines Sportküstenschifferscheins müssen bis
> zum 1.1.2008 das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC), Sportseeschiffer oder
> Sporthochseeschiffer das Allgemeine Betriebszeugnis (LRC) erwerben, wenn
> sie ihre Fahrtberechtigung nicht verlieren wollen."
>
>
> Dabei war meine letzte Information, die sich allerdings auf mäßig
> offizielle Quellen wie
>
> <http://www.dk-forenserver.de/boote/archive/index.php/t-6632.html>;
> <http://www.sailingisland.de/theoriekurse/long-range-certificate lrc.htm
> l>
>
> stützte, dass die Funkscheinpflich *eben nicht* kommen wird. Hat Herr
> Dreyer nur schnell nochmal etwas "Werbung geschaltet", bevor die Zwölfte
> Verordnung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften tatsächlich erlassen
> wird? Oder ist das Ganze nochmal umgekrempelt worden? Kann jemand
> Fakten, Fakten, Fakten bringen? ;-)
>
> Schönen Sonntach,


Auch der Herr Dreyer hat manchmal Probleme mit dem Aktualisieren seiner
Website.



Funkzeugnispflicht - watt denn nu?

Autor: wolko 05@arcor.de (Wolfgang Kommerell)

Georg Jennerwein wrote:

> Auch der Herr Dreyer hat manchmal Probleme mit dem Aktualisieren seiner
> Website.

Aber er schreibt ja "Stand 29.1.2005"...

W.

--
La perfection est atteinte non quand il ne reste rien à ajouter,
mais quand il ne reste rien à enlever. (Antoine de Saint-Exupéry)



Funkzeugnispflicht - watt denn nu?

Autor: wolko 05@arcor.de (Wolfgang Kommerell)

Georg Jennerwein wrote:

> Auch der Herr Dreyer hat manchmal Probleme mit dem Aktualisieren seiner
> Website.

Aber er schreibt ja "Stand 29.1.2005"...

Unter
<http://www.seglerverband-sh.de/fileadmin/user upload/Merkblatt Funk.PDF
>

habe ich jetzt ein Merkblatt gefunden, das immerhin den Pleitegeier
trägt und vom 1.1.2005 datiert. Dort auch der Hinweis, dass keine an die
Scheine gekoppelte Pflicht kommen wird...

W.

--
La perfection est atteinte non quand il ne reste rien à ajouter,
mais quand il ne reste rien à enlever. (Antoine de Saint-Exupéry)



Funkzeugnispflicht - watt denn nu?

Autor: Wolfgang Broeker

Wolfgang Kommerell schrub[tm]:
> da lese ich doch heute bei Herrn Dreyer auf
> <www.ukw-funkbetriebszeugnis.de/>; sozusagen ex cathedra (naja, hätt er
> zumindest gern...) mit Stand vom 29.1.2005:

Was Herr Dreyer schreibt, ist die derzeitige Lage. Rechtslage kann
man dazu eigentlich nicht sagen, denn die Funkvorschriften sollten
erst zum 01.01.2008 in Kraft treten.

Allerdings ist seit Herbst 2003(!) bekannt, dass diese Vorschrift
der Sportseeschifferscheinverordnung wieder gestrichen werden soll.
Das soll, wie Du zutreffend schreibst, im Zuge der schon für Ende
2004 angekündigten "Zwölften Verordnung zur Änderung seerechtlicher
Vorschriften" geschehen, aber die lässt auf sich warten.

Gruß - Wolfgang

--
*** "Woran erkennt man einen Piraten aus Düsseldorf?" ***
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*** De "Bergische Jung" Willibert Pauels ***
*** Sun, 30 Jan 2005 09:20 +0100 ***



Funkzeugnispflicht - watt denn nu?

Autor: Ignatios Souvatzis

In article , Jürgen Schroll wrote:
> Interessant ist aber der Absatz auf Seite 2 wo steht, dass der
> "Schiffsführer" die entsprechende Qualifikation haben muß. Bisher dachte
> ich immer, aus den verschiedenen Diskussionen hier herausgehört zu
> haben, daß nur ein Besatzungsmitglied und nicht der Schiffsführer in
> Besitz des Scheines sein muß.

Naja... wenn man bedenkt, dass ein Notruf oder sein Widerruf nur vom
Schiffsführer angeordnet werden darf, egal, wieviele Funkscheine der
Funker hat, sollte der Schiffsführer schon wissen, was er da tut.

Könnten sich diejenigen, die sich diese Vorschrift ausgedacht haben,
gedacht haben. Oder so.

(Ob der Schiffsführer 10 Seemeilen vor der Belgischen Küste dazu
wissen muss, dass das Seegebiet A4 ausserhalb der Inmarsat-Reichweite ist
und somit Kurzwelle voraussetzt, sei dahingestellt.)

-is



Funkzeugnispflicht - watt denn nu?

Autor: "Georg Jennerwein"

> Naja... wenn man bedenkt, dass ein Notruf oder sein Widerruf nur vom
> Schiffsführer angeordnet werden darf, egal, wieviele Funkscheine der
> Funker hat, sollte der Schiffsführer schon wissen, was er da tut.

Ja, er muß wissen, daß sein Fahrzeug in Seenot ist. Die Technik des Notrufs
regelt der Funker.



Funkzeugnispflicht - watt denn nu?

Autor: ignatios@cello.cs.uni-bonn.de (Ignatios Souvatzis)

"Georg Jennerwein" <...> writes:
>
>> Naja... wenn man bedenkt, dass ein Notruf oder sein Widerruf nur vom
>> Schiffsführer angeordnet werden darf, egal, wieviele Funkscheine der
>> Funker hat, sollte der Schiffsführer schon wissen, was er da tut.
>
> Ja, er muß wissen, daß sein Fahrzeug in Seenot ist. Die Technik des Notrufs
> regelt der Funker.

Er muss wissen, dass es einen Notruf und einen Dringlichkeitsanruf gibt -
"Ruf mal Hilfe" ist da nicht ganz eindeutig...

Aber ich stimme dir zu, dass der grösste Teil dessen, was ich mich habe
gestern prüfen lassen, für die Entscheidung überflüssig ist...

-is