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(Schlauch-) Motorboot leihen Kroatien / =?ISO-8859-15?Schiffsf =?ISO-8859-15?ührer

Autor: Sebastian Rohde

Hallo,

Ich habe einen SBF See (Noch keine Funklizenz - Das wird aber sowieso
bis zum Sommer korrigiert)

Kurz zu meinem Plan: Ich habe vor dieses Jahr mit meiner Freundin in den
Sommerurlaub nach Kroatien zu fahren. Ich hätte nun gerne dort ein
kleines (Oder auch ein bisschen größeres) Schlauchboot um ein wenig
entlang der küste zu fahren und wenn möglich auch mal
wasserski(optional) fahren zu können.

Ich habe jetzt gelesen, dass ich mir hier eigentlich kein Boot leihen
(selbst Privat) und es mitnehmen kann, da ich dann ja nicht Eigentümer
wäre und das dann nicht zulässig ist. Richtig?

Wenn ich nun also in Kroatien ein Schlauchboot leihen möchte - Mit
welchen Kosten habe ich da (für eine Woche) zu rechnen (Bin Student) und
kennt jemand einen Verleih wo ich mir so etwas mal anschauen kann?

Ich bin noch recht unerfahren - Wie sieht es denn üblicherweise mit
Versicherung bei einem geliehenem Schlauchboot aus?

Und - last but not least - Eine rechtliche Frage: Ich als SBF See
Inhaber wäre dann ja Schiffsführer. Wenn ich der Meinung bin, dass es
Verantwortbar ist darf ich als Schiffsführer unter meiner Aufsicht ja
auch andere (Zum Beispiel meine Freundin) den Rudergänger machen lassen?
So habe ich es zumindest während der SBF See Ausbildung verstanden.
Wenn ich aber nun hinten am Wasserskiseil hängen sollte wird die
Begründung, dass ich weiterhin Schiffsführer bin aber wohl tendenziell
und speziell im Versicherungsfall sehr schwierig, oder?

Gruß und Danke

Sebastian



(Schlauch-) Motorboot leihen Kroatien / =?ISO-8859-15?Schiffsf =?ISO-8859-15?ührer

Autor: Wilk Morski



(Schlauch-) Motorboot leihen Kroatien / =?ISO-8859-15?Schiffsf =?ISO-8859-15?ührer

Autor: Wolfgang Broeker

Sebastian Rohde schrub[tm]:
> Ich habe jetzt gelesen, dass ich mir hier eigentlich kein Boot leihen
> (selbst Privat) und es mitnehmen kann, da ich dann ja nicht Eigentümer
> wäre und das dann nicht zulässig ist. Richtig?

Es ist richtig, dass man durch das Leihen eines Bootes nicht dessen
Eigentümer wird, aber warum soll es nicht zulässig sein, ein ge-
liehenes Boot mit in Urlaub zu nehmen? Bei den augenblicklich hef-
tig diskutierten rechtlichen Änderungen in Kroatien geht es darum,
dass dort liegende Fahrzeuge ausländischer Eigner in ihrer Nutzung
auf wenige Personen beschränkt bleiben sollen, um die grassierende
Schwarzcharterei - so sieht es der kroatische Staat - zu bekämpfen.

Ich würde an Deiner Stelle beim ADAC in München anfragen, wie es
um die Mitnahme von Schlauchbooten steht. Die können Dir vermut-
lich auch bei Deiner Frage weiterhelfen, wo man ggfs. so ein Boot
im Urlaubsland anmieten kann.


> Wenn ich aber nun hinten am Wasserskiseil hängen sollte wird die
> Begründung, dass ich weiterhin Schiffsführer bin aber wohl ten-
> denziell und speziell im Versicherungsfall sehr schwierig, oder?

Das hast Du jetzt aber extrem dezent ausgedrückt :-)

Übrigens gibt es mancherorts auch die Vorschrift, dass im Zugboot
eine zweite Person vorhanden sein muss, die den Wasserskiläufer
ständig im Auge behält.

Gruß - Wolfgang

--
*** Flaggensignale für den Seemann ***
*** Signal: G über V ***
*** Bedeutung: Versuchen Sie, mir eine Leine zu geben! ***
*** Thu, 07 Apr 2005 11:05 +0200 ***



(Schlauch-) Motorboot leihen Kroatien / =?ISO-8859-15?Schiffsf =?ISO-8859-15?ührer

Autor: Sebastian Rohde

Wolfgang Broeker wrote:
> Es ist richtig, dass man durch das Leihen eines Bootes nicht dessen
> Eigentümer wird, aber warum soll es nicht zulässig sein, ein ge-
> liehenes Boot mit in Urlaub zu nehmen? Bei den augenblicklich hef-
> tig diskutierten rechtlichen Änderungen in Kroatien geht es darum,
> dass dort liegende Fahrzeuge ausländischer Eigner in ihrer Nutzung
> auf wenige Personen beschränkt bleiben sollen, um die grassierende
> Schwarzcharterei - so sieht es der kroatische Staat - zu bekämpfen.

Ich glaube es geht darum, dass man Probleme bekommen wird das permit
für das Boot zu bekommen wenn man nicht Eigentümer ist. Bzw. wenn das
Boot schon dieses Permit hat es wohl nicht oder nur schwer umzumelden ist...

> Ich würde an Deiner Stelle beim ADAC in München anfragen, wie es
> um die Mitnahme von Schlauchbooten steht. Die können Dir vermut-
> lich auch bei Deiner Frage weiterhelfen, wo man ggfs. so ein Boot
> im Urlaubsland anmieten kann.

Guter Tipp, auf diese Idee bin ich noch nicht gekommen...

>>Wenn ich aber nun hinten am Wasserskiseil hängen sollte wird die
>>Begründung, dass ich weiterhin Schiffsführer bin aber wohl ten-
>>denziell und speziell im Versicherungsfall sehr schwierig, oder?
>
>
> Das hast Du jetzt aber extrem dezent ausgedrückt :-)
>
> Übrigens gibt es mancherorts auch die Vorschrift, dass im Zugboot
> eine zweite Person vorhanden sein muss, die den Wasserskiläufer
> ständig im Auge behält.


Ja, habe gestern beim SRC-Kurs mal nachgefragt. Dort meinte man dass man
sogar für ein "schnelles" Motorboot zwingend einen Führerschein
bräuchte um es steuern zu dürfen. Auch wenn jemand mit SBF daneben
sitzt. Wo die Grenze zu schnell ist, war aber irgendwie nicht ganz klar...

Gruß
Sebastian