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Haftpflichtversicherung ?

Autor: Thomas Erstfeld

Am 07.06.2005 schrieb Martin Bohm:

> Wenngleich dieser Thread schon etwas älter ist, der aktuelle Fall passt einfach
> hier hin:
>
> Wir haben beim letzten Chartertörn ein Stück treibendes Fischernetz in die
> Schraube bekommen. (Bleibende) Schäden waren keine, jedoch Folgekosten um im
> nächsten Hafenmit Hilfe eines Tauchers die Schraube wieder klar zu kriegen.
> Denkbar wären auch Kosten für Schlepphilfe.
> Ist ein solcher Schaden durch eine Skipper-Versicherung gedeckt?

Eher nein. Bei yacht-pool.com steht in den AGB:

Nicht versichert ...
3.3 Sind Schäden an der gecharterten Yacht einschließlich sämtlicher
Ausrüstungsgegenstände, Beiboote und sonstigem Zubehör, soweit sie nicht
unter Ziff. 2.1 mitversichert sind; (z. B. Schäden, die nicht durch
grobe Fahrlässigkeit entstanden sind).

Solche Schäden fallen entweder unter die Kaskoversicherung oder sind
allgemeines Betriebsrisiko (und somit nicht versicherbar).

Alles natürlich IMHO und IANAL.

Gruß
Thomas

--
( (,= Thank you, Miss Sophie.
| @ @| Im mache jetzt the running gag, /-
X| | |X with the raeudige Katze //
[##V#] //



Haftpflichtversicherung ?

Autor: Wilk Morski



Haftpflichtversicherung ?

Autor: tc-jus@onlinehome.de (Tobias Crefeld)

Martin Bohm meinte:

> Wir haben beim letzten Chartertörn ein Stück treibendes Fischernetz in
> die Schraube bekommen. (Bleibende) Schäden waren keine, jedoch
> Folgekosten um im nächsten Hafenmit Hilfe eines Tauchers die Schraube
> wieder klar zu kriegen. Denkbar wären auch Kosten für Schlepphilfe.
> Ist ein solcher Schaden durch eine Skipper-Versicherung gedeckt?

IMHO ist dafür eine Kaskoversicherung zuständig, die der Vercharterer
abgeschlossen haben sollte.
Allerdings ist der genannte Schaden so klein, daß er unter einem üblichen
Eigenanteil liegen dürfte (meist identisch mit der Kaution). Lediglich im
Falle von ungeschickt georderter, professioneller Schlepphilfe könnte ein
größerer Betrag zustande kommen.

--
Gruss,
Tobias.