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Anmeldung und registration fuer segelboot 11m+-

Autor: "cruiser"

Hallo Freunde,
ich schreibe von Canada; das erklaert meine Unwissenheit.

Frage:
Was ist erforderlich um ein Segelboot der 11m Lange (<40 HP)unter
deutscher Beflaggung
zu laufen.
Ich selbst habe zur Zeit keinen Wohnsitz in Deutschland, habe aber die
Moeglichkeit mit
meinem in D lebendem Verwandten das Boot in einer Partnership in EU zu
erwerben.
MWSt ist bezahlt . Das Boot ist zur Zeit in Deutschland registriert.
Welche Aemter sind zustaendig? Welchen Weg muss man beschreiten?
Web links? Welche Factoren sind massgeblich?

Ich begruesse jegliche Hilfestellung
Moss
Nova Scotia Canada



Anmeldung und registration fuer segelboot 11m+-

Autor: Wilk Morski



Anmeldung und registration fuer segelboot 11m+-

Autor: Nils Ketelsen

cruiser wrote:

> Frage:
> Was ist erforderlich um ein Segelboot der 11m Lange (<40 HP)unter
> deutscher Beflaggung
> zu laufen.

Eine Registrierung ist für Sportboote nicht nötig, wenn man es nur auf See
benutzt. Auf Binnenwasserstraßen muß man eine Registriernummer beantragen
und am Rumpf führen. Diese kann von diversen Verbänden ausgestellt werden
oder vom Wasser- und Schiffahrtsamt.

> MWSt ist bezahlt . Das Boot ist zur Zeit in Deutschland registriert.
> Welche Aemter sind zustaendig? Welchen Weg muss man beschreiten?
> Web links? Welche Factoren sind massgeblich?

Der Schiffsführer sollte den Sportbootführerschein besitzen. Das ist das
einfachste. Wie es ist, wenn man als Bürger aus einem anderen Land ein
Schiff unter deutscher Flagge führen will, da bin ich überfragt.

Nils (inzwischen zurück aus Kanada)



Anmeldung und registration fuer segelboot 11m+-

Autor: Wolfgang Broeker

Nils Ketelsen schrub[tm]:
> Eine Registrierung ist für Sportboote nicht nötig, wenn man es nur auf See
> benutzt.

Das ist richtig, hat aber den Nachteil, dass man im Bedarfsfall nicht
über Schiffspapiere verfügt. Auf inländischen Seegewässern kann man
sich mit dem Kaufvertrag behelfen, international wird das dann schon
schwierig.


> Der Schiffsführer sollte den Sportbootführerschein besitzen. Das ist das
> einfachste. Wie es ist, wenn man als Bürger aus einem anderen Land ein
> Schiff unter deutscher Flagge führen will, da bin ich überfragt.

Den Bezug zum Sportbootführerschein verstehe ich jetzt nicht ganz,
zumal ein Ausländer den zunächst nicht benötigt, wenn das Fahrzeug
in seinem Heimatland führerscheinfrei geführt werden darf.

Eine sinnvolle Anlaufstelle ist die BSH-Stelle für Flaggenzertifikate:
<http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Flaggenzertifikate/index.jsp>;.
Dort sollte man Bescheid wissen, wie das z.B. mit deutsch-kanadischen
Eigentümergemeinschaften und der deutschen Flagge funktionieren kann.
Dabei wäre es sicher sinnvoll, vor dem Kontakt nach Hamburg zu wissen,
welche Registrierung derzeit gegeben ist: Schiffsregister, Flaggenzer-
tifikat, Internationaler Bootsschein (IBS) oder gar nichts.

Gruß - Wolfgang
--
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*** Wat brüllt de See? n Dreck is he! ***
*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Tue, 27 Jun 2006 06:50 +0200 ***



Anmeldung und registration fuer segelboot 11m+-

Autor: Nils Ketelsen

Wolfgang Broeker wrote:

>> Der Schiffsführer sollte den Sportbootführerschein besitzen. Das ist das
>> einfachste. Wie es ist, wenn man als Bürger aus einem anderen Land ein
>> Schiff unter deutscher Flagge führen will, da bin ich überfragt.
> Den Bezug zum Sportbootführerschein verstehe ich jetzt nicht ganz,
> zumal ein Ausländer den zunächst nicht benötigt, wenn das Fahrzeug
> in seinem Heimatland führerscheinfrei geführt werden darf.

War da nicht von einer Partnerschaft mit einem Bürger deutscher Lande die
Rede? Wenn der Schiffsführer ist, dann braucht der wohl einen
Sportbootführerschein, weil das 11m Boot (das unterstelle ich mal) mehr als
5 Pferde an der Welle drehen lässt.

Und wenn der dann Schiffsführer ist dann bin ich mir sicher, das man sich
rechtlich einwandfrei verhält, zumindest in dieser Hinsicht. Ja, so ist der
Bezug zum Sportbootführerschein entstanden.

Nils
--
Wahre Worte gelassen ausgesprochen:
"Ich gehe schon seit ungefaehr 2000 davon aus, dass jeder lokale
Nutzer root-Rechte hat."
[Florian Weimer im IRC]



Anmeldung und registration fuer segelboot 11m+-

Autor: tc-jus@onlinehome.de (Tobias Crefeld)

Kasperl meinte:

> Was ist erforderlich um ein Segelboot der 11m Lange (<40 HP)unter
> deutscher Beflaggung zu laufen.
> Ich selbst habe zur Zeit keinen Wohnsitz in Deutschland, habe aber die
> Moeglichkeit mit meinem in D lebendem Verwandten das Boot in einer
> Partnership in EU zu erwerben.

Zunächst einmal ist zu klären, welche Gewässer mit dem Boot befahren
werden sollen. Zum einen, wo es überhaupt möglicherweise fahren soll und
zum anderen, wo es hauptsächlich fahren soll.

--
Gruss,
Tobias.



Anmeldung und registration fuer segelboot 11m+-

Autor: "cruiser"

Danke fuer die Hinweise
Die Situation ist ein bischen kompliziert, drum hier noch einige
Erlaeuterungen.

Mein Partner und ich planen den Kauf eines Bootes.
Partner hat keinen Boots fuehreschein und auch kein grosses interesse
zum Boating; hat aber ein finanzielles und anderes Interesse und
natuerlich einem deutschen Wohnsitz.
Ich habe den kanadischen Bootsschein gueltig bis 12m und mehr. Habe zur
zeit keinen
deutschen Wohnsitz.
Das Segel Boot hat unter 40 HP.
Wir beide sind also CoEigner ; ich der Skipper. CoEigner bleibt in BRD.

Der Plan ist das Boot in Deutschland zu erwerben fuer internationale
segeltoerns fertigzumachen und dann ueber umwege auch nach kanada zu
segeln.
Je nach Einfuhrvorschriften kann das Boot 6 Monate oder mehr in den
verschieden Anlauf haefen verweilen.
Ich moecht aber gerne die deutsche Beflaggung/Registrierung
beibehalten, auch wenn das Boot fuer einige Jahre nicht nach
Deutschland zurueck kehrt.

Es macht doch Sinn fuer die internationalen Gegebenheiten die
richtigen Dokumente zu haben; benutzung der Binnengewaesser zum
Erreichen der Deutschgen Anlaufhaefen eingeschlossen.

Nicht so einfach fuer mich, drum bin ich sehr dankbar fuer jeden
Kommentar.
Gruesse von Nova Scotia



Anmeldung und registration fuer segelboot 11m+-

Autor: Wolfgang Broeker

Cruiser schrub[tm]:
> Ich moecht aber gerne die deutsche Beflaggung/Registrierung
> beibehalten, auch wenn das Boot fuer einige Jahre nicht nach
> Deutschland zurueck kehrt.

Daraus könnte ein steuerliches Problem entstehen: Wenn ein Schiff
sich länger als drei Jahre außerhalb der EU-Gewässer befunden hat,
fällt bei Rückkehr Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an, auch
wenn das Fahrzeug beim ursprünglichen Kauf korrekt versteuert
wurde.

Ich würde an Eurer Stelle mal beim BSH anrufen - die Telefonnummer
steht auf der von mir genannten Seite - und fragen, wie das mit
der Schiffsregistrierung von Eigentümergemeinschaften aussieht,
bei denen nur ein Partner hierzulande residierender deutscher
Staatsbürger ist. Wenn Euer zukünftiges Boot kleiner als 15 m ist,
genügt als Bootspapier das vom BSH ausgestellte Flaggenzertifikat,
das 40 Euro kostet und 8 Jahre lang gilt, bevor es verlängert wer-
den muss.

Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Zum Führen eines Segelbootes
mit mehr als 5 PS braucht man auf deutschen Seegewässern einen Füh-
rerschein, nicht aber für das Registrieren eines Schiffes, wie groß
es auch immer sein mag.

Gruß - Wolfgang
--
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*** Thu, 29 Jun 2006 06:48 +0200 ***