« Powrót do strony głównej...


SRC kein UBI - Funkgerät!?

Autor: "Florian"

Hallo,
darf man wenn man nur den SRC und keinen UBI hat eigendlich ein
Funkger



SRC kein UBI - Funkgerät!?

Autor: Wilk Morski



SRC kein UBI - Funkgerät!?

Autor: wolko 06@arcor.de (Wolfgang Kommerell)

Florian wrote:

> darf man wenn man nur den SRC und keinen UBI hat eigendlich ein
> Funkgerät, das Seefunk mit GMDSS und ATIS unterstützt verwenden? Also
> selbstverständlich nur im Seefunkbereich, aber theoretisch wäre es ja
> möglich auch im Binnenfunk zu senden...

Bin nicht ganz sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe;
vielleicht hilft dir folgendes:

- Im Seebereich darfst du ATIS grundsätzlich nicht nutzen - egal mit
welchem Schein.

- Im Binnenbereich musst du ATIS aktivieren und ein UBI (oder eines der
älteren Zeugnisse, das den Binnenfunk mit abdeckt) besitzen.

W.



SRC kein UBI - Funkgerät!?

Autor: Matthias Heuer

Florian schrieb:
> Hallo,
> darf man wenn man nur den SRC und keinen UBI hat eigendlich ein
> Funkgerät, das Seefunk mit GMDSS und ATIS unterstützt verwenden?

Jein.
Ja, man darf das Kombigerät im Seebereich "mit GMDSS" betreiben.
Nein, ATIS hat im Seebereich nix zu suchen, egal welchen Funkschein Du hast.

Siehe auch:
http://www.wsv.de/fvt/ubi/infos/merkblatt kombianlagen.pdf


Gruß
Matthias



SRC kein UBI - Funkgerät!?

Autor: Wolfgang Broeker

Wolfgang Kommerell schrub[tm]:
> - Im Seebereich darfst du ATIS grundsätzlich nicht nutzen - egal mit
> welchem Schein.

Das widerspricht allerdings völlig der bis zum 31.12.2002 von der
damaligen RegTP vertretenen Auffassung, dass eine Schiffsfunkstelle
im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten am Seefunk teilnehmen
darf, so einigermaßen wörtlich eine richtige Prüfungsantwort.
(Umgekehrt gilt das allerdings nicht!).

Dabei bezieht sich der Ausdruck "im Rahmen ihrer technischen Mög-
lichkeiten" darauf, dass Schiffsfunkgeräte den Betrieb vieler UKW-
Kanäle nur mit 1 Watt erlauben.

Die Frage der Funkzeugnisse ist davon allerdings unberührt: Für
den Betrieb einer Schiffsfunkstelle auf See außerhalb der Binnen-
schifffahrtsstraßen ist immer ein Seefunkzeugnis erforderlich.

Gruß - Wolfgang
--
*** Wat brüllt de Storm? De Minsch isn Worm! ***
*** Wat brüllt de See? n Dreck is he! ***
*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Tue, 18 Jul 2006 21:49 +0200 ***



SRC kein UBI - Funkgerät!?

Autor: "Florian"

> Jein.
> Ja, man darf das Kombiger



SRC kein UBI - Funkgerät!?

Autor: wolko 06@arcor.de (Wolfgang Kommerell)

Florian wrote:

> Ich
> möchte ein solches Kombigerät also nur für Seefunk zulassen und
> verwenden. Ist das denn möglich, da man es eben theoretisch auch im
> Binnenbereich verwenden könnte?

Ja, das ist ohne weiteres möglich, sofern es sich grundsätzlich um ein
in D zulassungsfähiges Gerät handelt.

W.



SRC kein UBI - Funkgerät!?

Autor: Ekkes Krueger

Moin,
Florian schrieb:
> darf man wenn man nur den SRC und keinen UBI hat eigendlich ein
> Funkgerät, das Seefunk mit GMDSS und ATIS unterstützt verwenden? Also
> selbstverständlich nur im Seefunkbereich, aber theoretisch wäre es ja
> möglich auch im Binnenfunk zu senden...

Deine Frge scheint ja beantwortet zu sein, da Du ja auf See ATIS gar
nicht benutzen darfst und dass für die dem Revier entsprechende Zeugnis
hast.

Andere Frage: darf jemand mit einem alten "UKW Sprechfunkzeugnis" (also
vor der Zeit SRC/UBI und auch noch vor Betriebsfunktzeugnis I etc.) ohne
zusätzliche GMDSS Prüfung ein DSC/GMDSS Gerät benutzen, wenn die
Betriebsart DSC nicht in Verwendung kommt? Oder darf Derjenige nur noch
die mittlerweile langsam austerbenden alten Funken mit Bestandsschutz
nutzen?
Beispiele seien das Chartern einer Yacht mit DCS Funke, oder auch nur
privates Leihen eines Bootes mit so winer Funke, oder Austausch eines
alten Gerätes ohne DSC auf dem eignen dampfer gegen ein DSC Gerät, da
andere für die Zulassung nicht verfügbar. Wie gesagt: DSC Betriebsart
nicht eingeschaltet.

Ekkes



SRC kein UBI - Funkgerät!?

Autor: Nils Ketelsen

Ekkes Krueger wrote:

> Andere Frage: darf jemand mit einem alten "UKW Sprechfunkzeugnis" (also
> vor der Zeit SRC/UBI und auch noch vor Betriebsfunktzeugnis I etc.) ohne
> zusätzliche GMDSS Prüfung ein DSC/GMDSS Gerät benutzen, wenn die
> Betriebsart DSC nicht in Verwendung kommt? Oder darf Derjenige nur noch

Willst Du da mit dem Lötkolben ran, oder wie verhinderst Du, daß der auf
DSC-Anrufe reagiert?


> die mittlerweile langsam austerbenden alten Funken mit Bestandsschutz
> nutzen?

Genau.

> Beispiele seien das Chartern einer Yacht mit DCS Funke, oder auch nur
> privates Leihen eines Bootes mit so winer Funke, oder Austausch eines
> alten Gerätes ohne DSC auf dem eignen dampfer gegen ein DSC Gerät, da
> andere für die Zulassung nicht verfügbar. Wie gesagt: DSC Betriebsart
> nicht eingeschaltet.

Die ist bei zugelassenen Funken mit DSC-Controller im gleichen Gerät, die
ich kenne, nur Abschaltbar, indem man ATIS anschaltet. Und das darfst Du ja
nicht auf See.

Außerdem mus das Zeugnis dem eingebauten Gerät genügen, auch wenn man
noch so oft behauptet es nicht benutzen zu gedenken. Das Vorhandensein
zählt, nicht die Nutzung.

Nils
--
Apathy is on the rise, but no one seems to care.