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Re: BSU-Bericht

Autor: Wilk Morski



Re: BSU-Bericht

Autor: tc-jus@onlinehome.de (Tobias Crefeld)

Jürgen Schroll meinte:
> Tobias Crefeld schrieb:
>> Jürgen Schroll meinte:

>>> Gibt es eigentlich auch mal Konsequenzen aus solchen Geschehnissen?
>>> Ich meine Gesetzgeber, WaschPo und WSA.
>> Welcher Art sollten diese Deiner Meinung nach sein?
> Weiß ich doch nicht, darum habe ich doch gefragt.

Es ist halt sehr allgemein gefragt. Die Waschpo veranstaltet zum Beispiel
Alkoholkontrollen. Aber sicher nicht, weil hier einer besoffen über Bord
gekippt ist, sondern weil das zu ihren Aufgaben gehört.

Die BSU-Berichte wenden sich m.E. primär an alle Schiffsführer und sollen
dazu anstiften, das eigene Tun zu überdenken und mal wieder an bestehende
Empfehlungen und Gesetze zu erinnern. In diesem Fall könnte man zum
Beispiel mal wieder drüber nachdenken, was gewesen wäre, wenn das Opfer
eine Rettungsweste getragen hätte.
Gut möglich, daß da für den Sportbootbereich irgendwann mal eine nationale
Vorschrift zum Tragen von Rettungswesten an Deck erlassen wird. Allerdings
ist die Zahl der tödlichen Unfälle durch Ertrinken gering.

Wenn es um Regulierungsbedarf geht, findet das im Seebereich meist eher
auf IMO-Ebene statt und wird dann eher im Nachgang zu nationalem Recht
erhoben.

--
Gruss,
Tobias.