Ordnungswidrigkeit auf dem Bodensee
Hallo zusammen,
ich bin im Sommer diesen Jahres als Schiffsführer einer Segeljacht von
der Wapo Lindau angehalten und kontrolliert worden. Dabei stellten die
freundlichen (1) Polizisten eine um eine 4(?) Monate abgelaufen
Zulassung fest und das Landratsamt erstattete eine Anzeige an den
Schiffshalter aus.(?)
Der Schiffshalter bekam die Anzeige, entschuldigte sich allerdings da er
einen 6 monatigen Krankenhausaufenthalt glaubhaftmachen konnte und so
die Sache "verschwitzt" hätte und die Zulassung unmittelbar nach
der Tat
durch mich, nachgeholt hat. Das Busgeldverfahren gegen ihn wurde
eingestellt und nun als Schiffsführer mir zugesandt.
Allerdings ist das ganze inzwischen über 4 Monate her, im normalen
Strassenverkehr (3 Monate) also längst verjährt.
Frage, wie ist das auf dem Bodensee, in der BSO (2) hab ich darüber
nichts gefunden?
Viele Grüße
Moritz
(1) Das soll nicht ironisch klingen. Die Polizisten waren sehr
freundlich, kündigten die Anzeige an den Schiffshalter auch an - mit dem
Hinweis wenn er die Zulassung sofort nachholt (und bekommt), man ihm als
POZ das glaub innerhalb 8 Tagen zufaxt/mitteilt er das fallen lässt. Er
meinte auch, was mich allerdings damals schon gewundert hat, ich als
Schiffsführer hätte nichts zu befürchten.
(2) http://www.bootsport.info/files/BSO Konsolidiert 2005.pdf
Ordnungswidrigkeit auf dem Bodensee
Ordnungswidrigkeit auf dem Bodensee
Jürgen Schroll schrieb:
> Moritz Joachim Ott schrieb:
>
>> Frage, wie ist das auf dem Bodensee, in der BSO (2) hab ich
darüber
>> nichts gefunden?
>
> Frag doch mal die WaPo.
Die werde ich auch mal Fragen...
> Bei wem hast Du gechartert? Interessiert mich, da ich auch mindestens
> einmal im Jahr am Bodensee bin.
Das Boot war von Privat, wenn das gechartert gewesen wäre hätte ich
dem
Vercharterer die Anzeige um die Ohren gehauen.
Aber empfehlen kann die Segelschule Raschewski & Held (Überlingen).
Die
verchartern auch. Das letzte mal das ich dort war ist allerdings jetzt
auch schon 3,4 Jahre her.
Gruß Moritz
Ordnungswidrigkeit auf dem Bodensee
Moritz Joachim Ott schrub[tm]:
> Das Bußgeldverfahren gegen ihn wurde eingestellt und nun als
> Schiffsführer mir zugesandt.
Ich bin kein Jurist, aber mir fehlt ein wenig die Phantasie, mir
eine solche Ersatzstrafbarkeit (gut, es ist nur eine Ordnungswi-
drigkeit) in unserem Recht vorzustellen. Entweder hast Du von
Anfang an ordnungswidrig gehandelt, weil Du Dich über die Zulas-
sung nicht informiert hast und mit einem nicht zugelassenem Boot
unterweg warst, oder Du hast korrekt gehandelt. (Wir kennen hier
an der Küste keine solchen Zulassungsvorschriften für Sportboote,
daher meine Unkenntnis).
"Wenn wir A nicht packen können, so nehmen wir uns B vor"
scheint
mir nicht ein Grundsatz neuzeitlicher Jurisprudenz zu sein.
Gruß - Wolfgang
--
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*** Thu, 14 Dec 2006 21:33 +0100 ***