Neues von Pyro und den Funkscheinen
Am Rande der Boot in Düsseldorf gab es eine Ankündigung zum Pyro-
Schein sowie einen Hinweis auf die im November veröffentlichten
Änderungen bei den Funkscheinen SRC und LRC. Wie so häufig war
der Prüfungsausschuss Bremen am schnellsten, eine Darstellung
dazu zu liefern: <http://www.pa-bremen.de/aktuelles.php>
Gruß - Wolfgang
--
*** Wat brüllt de Storm? De Minsch isn Worm! ***
*** Wat brüllt de See? n Dreck is he! ***
*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Wed, 24 Jan 2007 22:16 +0100 ***
Neues von Pyro und den Funkscheinen
Neues von Pyro und den Funkscheinen
Wolfgang Broeker schrieb:
> Am Rande der Boot in Düsseldorf gab es eine Ankündigung zum
Pyro-
> Schein sowie einen Hinweis auf die im November veröffentlichten
> Änderungen bei den Funkscheinen SRC und LRC. Wie so häufig war
> der Prüfungsausschuss Bremen am schnellsten, eine Darstellung
> dazu zu liefern: <http://www.pa-bremen.de/aktuelles.php>
Danke für den Hinweis. Da sind ja wirklich entscheidende Verbesserungen
bei. Lesen die etwa drss?
Aber am Besten fand ich allerdings die Sache mit den Goldfranken und
Sonderziehungsrechten im SRC-Fragenkatalog. ;-))
Zeitgleich auch von mir noch eine Info für die noch nicht
Funkschein-Inhaber. Laut meinem Ostsee-Vercharterer wurde die
Übergangsfrist, während der ein Schiffsführer noch keinen
passenden
Funkschein haben muss, noch mal bis zum 30.09.2007 verlängert (Quelle
habe ich leider nicht, vielleicht hat da ja noch jemand was zu).
Bis dahin sollte es also mit Charter und somit auch mit der Versicherung
keine Probleme geben, so dass man dann auch die Prüfung Ende des Jahres
nach dem neuen Prüfungskatalog machen kann.
Das deckt sich zumindest auch mit der Einführung des Bußgeldes laut
o.g. Internetseite zum 01.10.2007 und könnte passen.
Gruß
Thomas
--
Und wenn ich groß bin, will ich eine Signatur werden.
Neues von Pyro und den Funkscheinen
Thomas Erstfeld wrote:
> Zeitgleich auch von mir noch eine Info für die noch nicht
> Funkschein-Inhaber. Laut meinem Ostsee-Vercharterer wurde die
> Übergangsfrist, während der ein Schiffsführer noch keinen
passenden
> Funkschein haben muss, noch mal bis zum 30.09.2007 verlängert (Quelle
> habe ich leider nicht, vielleicht hat da ja noch jemand was zu).
Das ist nicht ganz korrekt: Die Pflicht besteht bereits, aber
Verstöße
werden bis zum genannten Datum nicht mit einem Bußgeld geahndet.
Nachzulesen hier:
<http://www.pc-ostsee.de/yachtcharter/sites/Uebergangsregel
Charter.pdf>
> Bis dahin sollte es also mit Charter und somit auch mit der Versicherung
> keine Probleme geben, so dass man dann auch die Prüfung Ende des
Jahres
> nach dem neuen Prüfungskatalog machen kann.
Hm, im Ernsfall könnte sich die Versicherung auch auf die bereits
bestehende Rechtswidrigkeit berufen ...
> Das deckt sich zumindest auch mit der Einführung des Bußgeldes
laut
> o.g. Internetseite zum 01.10.2007 und könnte passen.
Meines Wissens wird zum genannten Datum *ausschließlich* das
Bußgeld
eingeführt - an der eigentlichen Rechtslage ändert sich nichts.
W.
--
Non disperdere il vetro nellambiente.
Neues von Pyro und den Funkscheinen
Wolfgang Kommerell wrote:
> Hm, im Ernsfall
... stifte ich ein t.
W.-I.
--
Non disperdere il vetro nellambiente.
Neues von Pyro und den Funkscheinen
Thomas Erstfeld wrote:
> Aber am Besten fand ich allerdings die Sache mit den Goldfranken und
> Sonderziehungsrechten im SRC-Fragenkatalog. ;-))
Schade... die fand ich immer so putzig.
-is
Neues von Pyro und den Funkscheinen
Ignatios Souvatzis schrieb:
> Thomas Erstfeld wrote:
>>Aber am Besten fand ich allerdings die Sache mit den Goldfranken und
>>Sonderziehungsrechten im SRC-Fragenkatalog. ;-))
>
> Schade... die fand ich immer so putzig.
Wer sich die Sonderziehungsrechte nicht entgehen lassen will, hat die
Möglichkeit, seine Prüfung beim "Institut Luxembourgeois de
Regulation"
abzulegen.
http://www.ilr.etat.lu/freq/mar/TSRCGER.pdf
Neues von Pyro und den Funkscheinen
Matthias Heuer schrub[tm]:
> Wer sich die Sonderziehungsrechte nicht entgehen lassen will, hat die
> Möglichkeit, seine Prüfung beim "Institut Luxembourgeois de
Regulation"
> abzulegen.
Bis zum 30.9.2007 gelten auch in Deutschland noch die alten Antworten.
Ich vermute aber, dass die ITU bereits heute die Abrechnung in Euro
zulässt und nicht mehr die Einsendung eines Beutels mit Goldfranken
verlangt.
Die Fragen zum öffentlichen Nachrichtenverkehr incl. Funktelegramme
bleiben laut DSV deshalb im Fragenkatalog, um die internationale An-
erkennung von SRC und LRC nicht zu gefährden. Ich weiß allerdings
nicht, welche internationalen Vorgaben das sein sollen. Bekannt
ist mir nur, dass es für das Beschränkte wie das Allgemeine Funk-
zertifikat Modellkurse im Rahmen des STCW gibt. Möglicherweise sind
dort obligatorische Bestandteile für Ausbildung und Prüfung fest-
gelegt.
Gruß - Wolfgang
--
*** Wat brüllt de Storm? De Minsch isn Worm! ***
*** Wat brüllt de See? n Dreck is he! ***
*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Fri, 26 Jan 2007 14:35 +0100 ***
Neues von Pyro und den Funkscheinen
Wolfgang Kommerell meinte:
> Thomas Erstfeld wrote:
>> Bis dahin sollte es also mit Charter und somit auch mit der
>> Versicherung keine Probleme geben, so dass man dann auch die
Prüfung
>> Ende des Jahres nach dem neuen Prüfungskatalog machen kann.
> Hm, im Ernsfall könnte sich die Versicherung auch auf die bereits
> bestehende Rechtswidrigkeit berufen ...
Was wollt Ihr eigentlich immer mit der Versicherung? Was hat denn die
damit zu schaffen? Sind Funkzeugnisse etwa Bestandteil von
Versicherungspolicen? Ist mir bislang noch nicht untergekommen, aber ich
lerne immer gerne dazu.
--
Gruss,
Tobias.