Neues von Pyro und den Funkscheinen
Moin moin!
> Dietmar Freitag schrieb:
>
> Guckst Du hier:
> http://www.dsv.org/PDF/Prüfungsausschüsse%20SKN.pdf
Danke für die Info!
Beim Durchsehen kam die Idee evtl. mal wieder einen Schein im Urlaub zu
machen - mitm WoMo zum PA dieseln (Segel sind kaputt) und den noch
ausstehenden Schein (" ... den kann man immer noch machen") machen.
Wie sind denn jetzt die Anforderungen?
Im alten (> 10 Jahre) SBF-See Buch sind hinten
Knallschein-Prüfungsfragen
abgedruckt. Sind die noch aktuell, oder wo bekomme ich die Aktuellen?
Reicht die "normale Sorgfaltspflicht im Umgang mit Waffen" für
die
praktische Anwendung?
Und ansonsten Zeit, Geld und SBF-See zum stempeln mitnehmen?
--
Gruß -wakl-
Neues von Pyro und den Funkscheinen
Neues von Pyro und den Funkscheinen
Walter Klemmer schrub[tm]:
> Wie sind denn jetzt die Anforderungen?
Unklar. Es gibt momentan keinen regulären Weg, den Sachkundenachweis
für Seenotsignalmittel zu erbringen.
Gruß - Wolfgang
--
*** Wat brüllt de Storm? De Minsch isn Worm! ***
*** Wat brüllt de See? n Dreck is he! ***
*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Mon, 14 May 2007 15:52 +0200 ***
Neues von Pyro und den Funkscheinen
Moin Wolfgang!
>> Wie sind denn jetzt die Anforderungen?
>
> Unklar. Es gibt momentan keinen regulären Weg, den Sachkundenachweis
> für Seenotsignalmittel zu erbringen.
Äh, gibbet denn einen "unregulären" - so mit der Buddel Rum
zum Klönschnack
mit anschließendem Feuerwerk? ;-)
Schade eigentlich, mit dem Funkschein hatte ich damals gute Erfahrungen
gemacht. Nachdem die eigentlich zuständige Stelle in Koblenz recht,
äh,
"umständlich" mit Terminen war, bekam ich in Bremen problemlos
einen
Termin der in den Urlaub passte.
--
Gruß -wakl-
Neues von Pyro und den Funkscheinen
Walter Klemmer zitierte mich und schrub[tm]:
> > Unklar. Es gibt momentan keinen regulären Weg, den
Sachkundenachweis
> > für Seenotsignalmittel zu erbringen.
>
> Äh, gibbet denn einen "unregulären" - so mit der
Buddel Rum zum Klönschnack
> mit anschließendem Feuerwerk?
Das Waffenrecht ist vor allem Ländersache, und es hat seit dem bundes-
weiten Ende der Sachkundenachweisprüfung für Wassersportler mehrere
Sachkundenachweiserteilungen auf Länderebene gegeben, wenn man einigen
ernstzunehmenden Stimmen in Web-Foren glauben kann (was ich in wenigs-
tens zwei Fällen tue.).
Meiner (sicherlich völlig unmaßgeblichen) Meinung nach als
Nichtjurist
könnte jemand mit hinreichender Unterstützung eines Verwaltungsrecht-
lers die Erteilung eines Sachkundenachweises nach Waffenrecht bzw. ei-
nes Befreiungsvermerkes nach Sprengstoffrecht locker erreichen. Es kann
in diesem Staat nicht angehen, dass die Durchführung gesetzlicher Vor-
gaben über längere Zeit daran scheitert, dass die Verwaltungen von 16
Bundesländern sich nicht über Ausführungsbestimmungen einigen
können.
Schließlich geht es hierbei potenziell um Menschenleben.
Gruß - Wolfgang
--
*** Wat brüllt de Storm? De Minsch isn Worm! ***
*** Wat brüllt de See? n Dreck is he! ***
*** Spruch aus Nordfriesland ***
*** Wed, 20 Jun 2007 15:36 +0200 ***
Neues von Pyro und den Funkscheinen
On Wed, 20 Jun 2007 15:52:21 +0200, Wolfgang Broeker
wrote in de.rec.sport.segeln:
> Es kann
>in diesem Staat nicht angehen, dass die Durchführung gesetzlicher Vor-
>gaben über längere Zeit daran scheitert, dass die Verwaltungen
von 16
>Bundesländern sich nicht über Ausführungsbestimmungen
einigen können.
Och, ich sag mal KMK.
Gruß,
U.
Neues von Pyro und den Funkscheinen
Moin Wolfgang!
Sicher eine gute Idee, aber ich bin die falsche Adresse.
Mein Bedarf an Unter-Verwaltungs-Mängeln und Verwaltungsrechtlern ist mehr
als gedeckt - Stichwort "Kalte Enteignung usw.".
Seit Jahren ist der Kampf gegen "so große Arschlöcher, dass ein
Lkw in
ihren Hintern reinfahren könnte" [Dr. Antwerpes, ehem. Kölner
Regierungspräsident] meine Hauptbeschäftigung - die Zeitknappheit
hält
mich sogar vom Segeln ab und schränkt meine Suche nach einer Immobilie an
der Küste (mit Stall/Scheune als Winterlager) stark ein.
Gute Tipps sind also gerne willkommen (keine Monster-Mails).
So war also nur die Hoffnung, den Knallschein angenehm und zeitsparend auf
der Urlaubs-Immobilien-Tour machen zu können. Für aufwendige
"Nachhilfestunden für irgendwelche Verwaltungsheinis" ist hier
absolut
keine Zeit.
> Walter Klemmer zitierte mich und schrub[tm]:
>> > Unklar. Es gibt momentan keinen regulären Weg, den
Sachkundenachweis
>> > für Seenotsignalmittel zu erbringen.
>>
>> Äh, gibbet denn einen "unregulären" - so mit der
Buddel Rum zum
>> Klönschnack mit anschließendem Feuerwerk?
>
> Das Waffenrecht ist vor allem Ländersache, und es hat seit dem
bundes-
> weiten Ende der Sachkundenachweisprüfung für Wassersportler
mehrere
> Sachkundenachweiserteilungen auf Länderebene gegeben, wenn man
einigen
> ernstzunehmenden Stimmen in Web-Foren glauben kann (was ich in wenigs-
> tens zwei Fällen tue.).
>
> Meiner (sicherlich völlig unmaßgeblichen) Meinung nach als
Nichtjurist
> könnte jemand mit hinreichender Unterstützung eines
Verwaltungsrecht-
> lers die Erteilung eines Sachkundenachweises nach Waffenrecht bzw. ei-
> nes Befreiungsvermerkes nach Sprengstoffrecht locker erreichen. Es kann
> in diesem Staat nicht angehen, dass die Durchführung gesetzlicher
Vor-
> gaben über längere Zeit daran scheitert, dass die Verwaltungen
von 16
> Bundesländern sich nicht über Ausführungsbestimmungen
einigen können.
> Schließlich geht es hierbei potenziell um Menschenleben.
>
> Gruß - Wolfgang
--
Gruß -wakl-