Suche "Seetüchtigkeit der vergessene Faktor"
Wer hat oder kennt jemanden der mir "Seet
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Am 28 Jan 2007 04:38:15 -0800, schrieb "azorenhabicht"
:
>Wer hat oder kennt jemanden der mir "Seetüchtigkeit der
vergessene
>Faktor" von C.A.Marchaj
>verkaufen oder fachgerecht fotokopieren würde ??
Kleiner Tip : Ich würde es über die Fernleihe Deiner
Stadtbücherei
versuchen !
Aber kopieren (besser: scannen und PDF davon machen !) mußt Du schon
selber ... ! ;-))
Disclaimer : Aber daß das ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist,
ist
Dir bewußt, gelle ... ?!? ;-))
Gruß,
Joachim.
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Am Sun, 28 Jan 2007 18:30:21 +0100 schrieb RA J. Geraedts.:
> Disclaimer : Aber daß das ein Verstoß gegen das Urheberrecht
ist, ist
> Dir bewußt, gelle ... ?!? ;-))
Ach Joachim, Du auch? Du bist jetzt schon der zweite Rechtsanwalt in dieser
NG, der das Urheberrecht nicht kennt. Das Kopieren zu privaten Zwecken ist
völlig legal! Und er darf sich sogar von einem Fremden eine Kopie
anfertigen lassen, und er Fremde darf in diesem Fall sogar ein Entgelt
dafür verlangen.
§53(1) UrhG:
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch
eine
natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern,
sofern sie
weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur
Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage
verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die
Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen,
sofern
dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier
oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer
Verfahren
oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt."
Hoffe geholfen zu haben
Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
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Am Sun, 28 Jan 2007 19:35:30 +0100, schrieb Tom Berger
:
Hallo, Tom !
>Am Sun, 28 Jan 2007 18:30:21 +0100 schrieb RA J. Geraedts.:
>
>> Disclaimer : Aber daß das ein Verstoß gegen das
Urheberrecht ist, ist
>> Dir bewußt, gelle ... ?!? ;-))
>
>Ach Joachim, Du auch? Du bist jetzt schon der zweite Rechtsanwalt in dieser
>NG, der das Urheberrecht nicht kennt.
Ach !?
>Das Kopieren zu privaten Zwecken ist
>völlig legal! Und er darf sich sogar von einem Fremden eine Kopie
>anfertigen lassen, und er Fremde darf in diesem Fall sogar ein Entgelt
>dafür verlangen.
Hab ich was anderes geschrieben ?
Aber die Bücherei möchte ich sehen, die Dir ne Kopie anfertigt !
Zumal
von nem Marchaij ... !
>§53(1) UrhG:
>(...)
Du möchtest erst mein posting und dann § 53 noch mal lesen ! ;-)
>Hoffe geholfen zu haben
Dito ! ;-))
Gruß,
Joachim.
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Am Sun, 28 Jan 2007 19:58:45 +0100 schrieb RA J. Geraedts.:
> Hab ich was anderes geschrieben ?
Ja, Du hast geschrieben: "Aber daß das ein Verstoß gegen das
Urheberrecht
ist, ist Dir bewußt". Es ist *kein* Verstoß gegen das
Urheberrecht.
> Aber die Bücherei möchte ich sehen, die Dir ne Kopie anfertigt !
Zumal
> von nem Marchaij ... !
Das wird in der Tat gemacht, allerdings nur bei wirklich wertvollen
Büchern, die eine Bibliothek nicht über Fernleihe herausgeben will.
Hab
ich selbst schon bei einem 300-Seiten-Buch gemacht bzw machen lassen ...
>>§53(1) UrhG:
>>(...)
>
> Du möchtest erst mein posting
| Aber kopieren (besser: scannen und PDF davon machen !) mußt Du schon
| selber ... ! ;-))
|
| Disclaimer : Aber daß das ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist,
ist
| Dir bewußt, gelle ... ?!? ;-))
Nochmals gelesen und denselben Fehler nochmals entdeckt. Es ist KEIN
Verstöß gegen das Urheberrecht, ein Buch zu privaten Zwecken zu
kopieren,
z.B. zu scannen und als PDF zu speichern. Das darf auch eine Bibliothek im
Auftrag machen, und sie darf bei Kopien auf Papier sogar Kosten in Rechnung
stellen.
> und dann § 53 noch mal lesen ! ;-)
Ja, der steht immer noch in Widerspruch zu Deiner Aussage.
Tom Berger
--
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Info und Demo unter http://www.archtools.de
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Am Mon, 29 Jan 2007 13:47:13 +0100 schrieb Tom Berger
:
>Am Sun, 28 Jan 2007 19:58:45 +0100 schrieb RA J. Geraedts.:
>
>> Hab ich was anderes geschrieben ?
>
>Ja, Du hast geschrieben: "Aber daß das ein Verstoß gegen
das Urheberrecht
>ist, ist Dir bewußt". Es ist *kein* Verstoß gegen das
Urheberrecht.
Nach ebenfalls erneuter Lekture : Du hast recht !
Richtig hätte es heißen müssen : "... sein *kann*, ist Dir
... "
;-)
Gruß,
Joachim.
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On 29 Jan 07 at group /de/rec/sport/segeln in article
(RA J. Geraedts.) wrote:
>Am Mon, 29 Jan 2007 13:47:13 +0100 schrieb Tom Berger
>>Ja, Du hast geschrieben: "Aber daß das ein Verstoß
gegen das
>>Urheberrecht ist, ist Dir bewußt". Es ist *kein*
Verstoß gegen das
>>Urheberrecht.
>Nach ebenfalls erneuter Lekture : Du hast recht !
>
>Richtig hätte es heißen müssen : "... sein *kann*, ist
Dir ... "
>
>;-)
Manno!.... gerade wo es richtig spannend wird, haste Dich geirrt :-(
Schon wieder keine schöne Keilerei :-((
Tschüß Wolfgang
--
Meine 7 Sinne:
Unsinn, Schwachsinn, Blödsinn, Wahnsinn, Stumpfsinn, Irrsinn,
Lötzinn.
Wolfgang Allinger Germany reply Adresse gesetzt !
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On 29 Jan., 19:15, ALL2...@t-online.de (Wolfgang Allinger) wrote:
> On 29 Jan 07 at group /de/rec/sport/segeln in article
> (RA J. Geraedts.) wrote:
>
> >Am Mon, 29 Jan 2007 13:47:13 +0100 schrieb Tom Berger
> >>Ja, Du hast geschrieben: "Aber da