Informationen zum SSS
Thomas Müller wrote:
> ich suche gerade nach Informationen zum Prüfungsinhalt (Theorie und
> Praxis) des SSS insbesondere im Vergleich zum SKS. Leider habe ich weder
> beim DSV noch sonst irgendwo Details finden können.
>
> Kann mir jemand helfen?
Ich habe auf meiner Website einige Informationen und Links:
<http://kommerell.de/segeln/scheine/>
W.
--
Non disperdere il vetro nellambiente.
Informationen zum SSS
Informationen zum SSS
Thomas Müller wrote on 17/02/2007 22:33:
> Kannst du grob
> abschätzen, wieviel Mehraufwand er im Vergleich zum SKS ist?
Ich hab den SKS nicht gemacht, daher fehlt mir ein wenig der Vergleich.
Nachdem ich mir für eine mündliche Prüfung beim SSS mal die
SKS-Fragen
angeschaut habe, würde ich sagen, dass der Unterschied zwischen beiden
Scheinen nicht so sehr thematischer oder inhaltlicher Natur ist, sondern
in der Tatsache, in welcher Form man das Wissen präsentieren muss:
> Beim SKS
> lernt man die 500 Fragen stumpf auswendig, malt ein bisschen in den
> Karten und bekommt den Schein. Das scheint beim SSS ja weitaus
> umfangreicher zu sein.
In der Tat, es macht einen großen Unterschied, ob man eine Frage mit
vorher auswendig gelernter Antwort und mehr als genügender Zeitreserve
beantworten muss, oder auf vorher unbekannte Fragen ausführliche
Freitextantworten mit Zeitdruck zu formulieren hat, die dazu auch noch
den Geschmack des Korrektors treffen müssen. Wie ich bei einer
Prüfungseinsicht beim DSV in Hamburg zum SSS feststellen konnte, ist der
letzte Punkt (leider) nicht zu verachten.
Dazu kommt in Bezug auf die praktische Prüfung, dass man das, was man -
gerade in den letzten Tagen in dieser NG über den SKS lesen konnte -
wohl kaum eine "Prüfung" nennen kann. Beim SSS hingegen sieht
das massiv
anders aus.
> Wie ist der Ablauf der
> Theorie-Prüfung, läuft das wirklich über zwei Tage?
Die schriftlichen Prüfungen sind alle an einem Tag (d. h. Samstag), am
nächsten Morgen ist Ergebnisbekanntgabe und eventuelle mündliche
Prüfungen.
> Und wieviel umfangreicher ist die Praxisprüfung?
Zusätzlich zu dem, was ich oben bereits schrieb: Von den
Segelmanövern,
die theoretisch gefahren werden müssen, gibts kaum Unterschiede. Nur
muss man sie beim SSS halt wirklich zeigen und können. Dazu kommt noch
ein nicht unerheblicher Teil von Befragungen und sonstigen Vorführungen
(Radar, Seenotsignale, ...). Wenn du möchtest, kann ich dir den Bogen,
den die Prüfer bei der praktischen Prüfung für jeden Kandidaten
auszufüllen haben, gerne mailen.
Wenn du in dieser NG nach weiteren Threads zum SSS suchst, sollten noch
viele weitere Infos zu Tage kommen.
Viel Erfolg bei dem Unterfangen!
Ben
Informationen zum SSS
Thomas Müller wrote on 17/02/2007 23:20:
> > Wenn du möchtest, kann ich dir den Bogen,
>> den die Prüfer bei der praktischen Prüfung für jeden
Kandidaten
>> auszufüllen haben, gerne mailen.
>
> Ja, das würde mich interessieren. Kannst dus an meine FROM-Adresse
senden?
Gern, du hast bereits Post.
> Mit so detailierten Informationen hätte ich gar nicht gerechnet.
Vielen
> Dank!
Ja, die SNR ist in drss bisweilen erfreulich hoch ;).
Viele Grüße
Ben
Informationen zum SSS
Thomas Müller wrote:
> Kannst du grob
> abschätzen, wieviel Mehraufwand er im Vergleich zum SKS ist?
*Sehr* grob geschätzt würde ich sagen: Mindestens fünffacher
Aufwand.
Hängt aber natürlich sehr von den individuellen Voraussetzungen und
Erfahrungen ab.
> Wie ist der Ablauf der
> Theorie-Prüfung, läuft das wirklich über zwei Tage?
>
> Und wieviel umfangreicher ist die Praxisprüfung?
Das ist doch auf den Unterseiten
<http://kommerell.de/segeln/scheine/theorie.htm> und
<http://kommerell.de/segeln/scheine/praxis.htm>
recht detailliert beschrieben, also verweise ich einfach nochmal darauf.
W.
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Informationen zum SSS
Thomas Müller schrieb:
> Moin,
> ich suche gerade nach Informationen zum Prüfungsinhalt (Theorie und
> Praxis) des SSS [...]
Die Inhalte der theoretischen Prüfung sind in der Anlage 1 zu den
Durchführungsrichtlinien der Sportseeschifferscheinverordnung
festgeschrieben, die der Praktischen in der Anlage 2.
> insbesondere im Vergleich zum SKS.
Wer braucht denn so etwas?
Gruß - Matthias
Anlage 1:
Die theoretische Prüfung nach Nummer 4.1 der Durchführungsrichtlinien
umfasst folgende Teilprüfungsfächer:
1 Teilprüfungsfach Navigation (maximal erreichbare Punktzahl: 40)
1.1 Gebrauch und Berichtigung von Seekarten und weiterer nautischer
Veröffentlichungen unter Berücksichtigung von Kapitel V des
Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen
Lebens auf See(SOLAS)
1.2 Kurs- und Peilungsverwandlung
1.3 Terrestrische Schiffsortsbestimmung einschließlich Wegpunktnavigation
1.4 Stromnavigation
1.5 Terrestrische Kompasskontrolle
1.6 Gezeitenkunde
1.6.1 Aufbau und Gebrauch von- Gezeitentafeln und Gezeitenstromatlanten
1.6.2 Lotungsbeschickung
1.6.3 Passieren einer Barre, Trockenfallen
1.7 Elektronische Navigation
1.7.1 Satellitengestütztes Funknavigationsverfahren (z. B. GPS):
Anwendungsmöglichkeiten und Zuverlässigkeit
1.7.2 Radar: Darstellungsarten, Störungen des Radarbildes,
Radarreflektoren, Racon
1.7.3 Zusammenwirken elektronischer Navigationsgeräte (NMEA
Schnittstelle), Möglichkeiten und Risiken
1.7.4 Elektronischer Kartenplotter, elektronische Seekarte (ECDIS =
Electronic Chart Display and Information System)
1.7.5 Aufbau und Gebrauch des automatischen Identifizierungssystems AIS
2 Teilprüfungsfach Schifffahrtsrecht (maximal erreichbare Punktzahl: 40)
2.1 Allgemeines
2.1.1 Schiffspapiere
2.1.2 Logbuchführung
2.1.3 Ausrüstungspflicht (Seekarten, Seebücher und navigatorische und
sonstige Sicherheitsausrüstung)
2.1.4 Besetzung des Schiffes
2.2 Seeverkehrsrecht
2.2.1 Kollisionsverhütungsregeln (KVR) in der jeweils geltenden Fassung
einschließlich Radarplotten
2.2.2 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der jeweils geltenden Fassung
(§§ 1 bis 35, § 37) und nationale Ergänzungsvorschriften
soweit die
Sportschifffahrt betroffen ist; Hinweis auf nationale
Ergänzungsvorschriften anderer Staaten zu den KVR
2.3 Verordnung über die Sicherung der Seefahrt
2.4 Seeunfalluntersuchung (BSU, Seeämter)
2.5 Umweltschutz (MARPOL-Übereinkommen: Sondergebiete, Protokoll 1;
Helsinki-Übereinkommen)
2.6 Die Verantwortung des Schiffsführers für Schiff und Besatzung,
Rechtsstellung von Schiff und Besatzung in ausländischen Häfen
2.6.1 verkehrsrechtlich einschließlich Schiffsführung und Wachdienst
2.6.2 strafrechtlich
2.6.3 zivilrechtlich
2.7 Sicherheit der an Bord befindlichen Personen
2.8 Seenot- und Sicherheitsfunkdienst
3 Teilprüfungsfach Wetterkunde (maximal erreichbare Punktzahl: 40)
3.1 Allgemeine Begriffe aus der Wetterkunde
3.2 Wolkenformen
3.3 Druckgebilde
3.4 Regionale Wettererscheinungen (Mistral, Bora usw.)
3.5 Auswerten von Seewetterberichten/Wetterfax/Wetterkarten
3.6 Wichtige Wetterregeln
3.7 Nebel
3.8 Seegang
3.9 Meteorologische Begriffe und Messgeräte
4 Teilprüfungsfach Seemannschaft (maximal erreichbare Punktzahl: 40)
4.1 Die Yacht (Konstruktion, Bau, ggf. Rigg und Ausrüstung)
4.2 Seetüchtigkeit
4.3 Stabilität
4.4 Schwimmfähigkeit (Auftrieb, Verschlusszustand, Seeschlag,
Wassereinbruch)
4.5 Organisation an Bord
4.6 Sicherheitsausrüstung einschließlich Funk (Anwendung und
Gebrauch)
4.7 Sicherheitsdienst (Sicherheitsrolle, Brandabwehr und Leckabwehr)
4.8 Notfallmaßnahmen bei Havarie, Kollision, Seenot,
Mensch-über-Bord
4.9 Hilfeleistung; Suche und Rettung im Seenotfall
4.10 Maßnahmen bei Unfällen und Unterkühlung:
Erste-Hilfe-Maßnahmen,
Erstbehandlung, funkärztliche Beratung
4.11 Manövrierkunde (unter Segel und unter Motor)
4.12 Ankermanöver
4.13 Manövrierverhalten von Seeschiffen (Einschätzen von.
Drehkreisen,
Stoppstrecken, Voraussicht)
4.14 Fahren in schwerem Wetter
Informationen zum SSS
Thomas Müller wrote:
> Ja, wie in meiner Antwort zu Benjamin schon geschrieben, ist mir das
> erst später aufgefallen.
Das wiederum habe ich erst zu spät gelesen ... ;-)
> Ich habe deine detaillierten Beschreibungen
> gerade mit großer Begeisterung gelesen. Dein Schreibstil ist toll
und
> inhaltlich hat das alles beantwortet, was ich wissen wollte.
Freut mich sehr - danke fürs Lob.
W.
--
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Informationen zum SSS
Hallo Thomas,
> Kann mir jemand helfen?
Nachdem Du ja von Wolfgang bereits umfangreich geholfen wurdest, noch
eine Einschätzung zur Angelegenheit SSS von meiner Seite aus:
Nachdem der SSS ja nun eigentlich so eine Art "Kür" ist - man
braucht
ihn nicht, um irgendwo eine Yacht chartern zu können - ist m.E. auch die
Einstellung der Prüfungskommission ggü. den Prüfungsteilnehmern
eine
etwas andere.
Die Prüfungskommission geht davon aus, daß sich die Teilnehmer
tiefgehend für die Materie interessieren als beim SKS und hat daraufhin
auch höhere Maßstäbe an Breite und Tiefe des Wissens, auch wenn
die
Themengebiete nahezu dieselben sind. Das sieht man schon alleine daran,
daß es im Gegensatz zum SKS beim SSS Leute gibt, die durch
Prüfungsteile
durchrasseln.
Des weiteren geht es beim SSS mehr um das "Warum ist das denn so"
hinter
den Prüfungsinhalten als beim SSS, bei dem sich der Prüfer mit den
auswendig gelernten Antworten zufrieden gibt.
Ein Beispiel mag das vielleicht verdeutlichen. Ich hatte in der
Seerechts-Klausur des SSS folgende Frage:
"Die DGzRS nimmt an den dt. Küsten die Aufgabe wahr, Such- und
Rettungsmaßnahmen durchzuführen. Wieso ist das so und wo sind die
rechtlichen Grundlagen dafür geregelt?"
Die Antwort ist sinngemäß etwa "Gem. SOLAS liegt bei jedem
Unterzeichnerstaat die Verantwortlichkeit, in nationales Recht zu
übernehmen, einen Such- und Rettungsdienst an seinen Küsten zu
betreiben. In Deutschland liegt diese Verantwortlichkeit per Gesetz beim
Bundesverkehrsminister. Dieser wiederum hat die DGzRS damit beliehen."
(Wenn ich mich an die Antwort richtig erinnere.)
Im SKS heißt die Frage, die der obigen am nächsten kommt: "Wer
macht an
den dt. Küsten die Seenotrettung?" - "Die DGzRS."
Es sei mal dahingestellt, ob ich durch dieses Wissen besser segele, aber
anhand solcher Fragen merkt man, daß die Erwartung an den Prüfling
ist,
daß er Interesse hat, sich mit den 4 großen Themen Recht,
Seemannschaft,
Navigation und Wetter tiefergehend zu beschäftigen.
Gruß,
Joachim
Informationen zum SSS
Jürgen Schroll meinte:
> Wolfgang Kommerell hat geschrieben:
>> *Sehr* grob geschätzt würde ich sagen: Mindestens
fünffacher Aufwand.
> Kann ich bestätigen, bin gerade dabei und frage mich gerade wie krank
> ich eigentlich bin, dass ich mit das antue ;-)
Du bist von der Straße weg.
Du verfällst nicht dem Alkohol.
Du kurbelst die Wirtschaft an.
Du gibst Senioren-Nichtseglern das gute Gefühl, noch als Prüfer
gebraucht
zu werden und senkst somit die Aufwendungen für die Pflegeversicherung.
--
Motivierenden Gruss,
Tobias.