KVR die =?ISO-8859-15?nächste
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On Thu, 05 Jul 2007 14:54:58 +0200, "e.c" wrote in
de.rec.sport.segeln:
>http://www.nwzonline.de/index special
schnellboote.php?CMD=ViewVideo
Unser Steuergeld. Jetzt ist mir endgültig klar, warum es so heißt.
Zwei, nein, drei Fragen an die Marinefachleute hier:
a) warum hat keiner "Raum" gebrüllt?
b) woher kam die Musik in der Schlußszene?
c) Genügt die Form der Warnhinweise (Paß auf da!) den üblichen
betrieblichen Anforderungen und Vorschriften?
Publikumsjoker: Ob da wohl eine persönliche Haftpflicht nach dem
Verursacherprinzip gegenüber dem Steuerzahler gilt?
Der Inverkehrbringer des Videos gehört belobigt, befördert und
beverdienstgekreuzt.
Gruß,
U.
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Ulrich G. Kliegis schrieb:
> On Thu, 05 Jul 2007 14:54:58 +0200, "e.c"
wrote in
> de.rec.sport.segeln:
>
>> http://www.nwzonline.de/index special
schnellboote.php?CMD=ViewVideo
>
> Unser Steuergeld. Jetzt ist mir endgültig klar, warum es so
heißt.
>
> Zwei, nein, drei Fragen an die Marinefachleute hier:
Ist zwar ein bischen spät, aber ich habe länger nicht reingeschaut.
> a) warum hat keiner "Raum" gebrüllt?
Weil das bei dem Motorenlärm ohnehin keiner gehört hätte.
> b) woher kam die Musik in der Schlußszene?
Es war ein traditioneller sogenannter "Steampass" zur Verabschiedung
einer anderen Einheit aus dem Verband. Dabei wird Musik über Oberdeck
gespielt und alle Einheiten passieren nocheinmal den zu verabschiedenden.
> c) Genügt die Form der Warnhinweise (Paß auf da!) den
üblichen
> betrieblichen Anforderungen und Vorschriften?
Nee. Das Video läßt sich nicht mehr aufrufen, ich vermute, es war
das
von der Brücke des Schnellbootes, das in das andere reinrauscht?
> Publikumsjoker: Ob da wohl eine persönliche Haftpflicht nach dem
> Verursacherprinzip gegenüber dem Steuerzahler gilt?
Im Prinip ja: Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, evtl. auch bei
einfacher Fahrlässigkeit kann der Bund den Verursacher in Regreß
nehmen.
> Der Inverkehrbringer des Videos gehört belobigt, befördert und
> beverdienstgekreuzt.
Die Inverkehrbringer der Videos gehören (und wurden, soweit noch
feststellbar) disziplinar gemaßregelt, weil Sie erstens gegen die
allgemeine Verschwiegenheitspflicht über dienstliche Angelegenheiten
verstoßen haben und zweitens (und schwerwiegender) gegen einen
unmittelbar nach dem Crash erteilten Befehl (Abgabe aller Videos, Fotos
etc. zur Beweissicherung und Verbot der Weiterverbreitung) verstoßen
haben.
Die Kollision ist die wohl am besten dokumentierte Havarie, die die
Marine jemals hatte und hat zu personellen Konsequenzen geführt.
Hätte
sie im übrigen auch ohne die Verbreitung der Videos im Internet.
Und: Die Schäden sind zwar spektakulär und absolut keine Peanuts,
aber
die den Steuerzahler wirklich teuer kommenden Havarien sind weitaus
teuer aber unspektakulärer.
scnr,
Olaf Hoffmann
KVR die =?ISO-8859-15?nächste
Am Sat, 04 Aug 2007 22:35:02 +0200, schrieb Olaf Hoffmann
:
>Die Inverkehrbringer der Videos gehören (und wurden, soweit noch
>feststellbar) disziplinar gemaßregelt, weil Sie erstens gegen die
>allgemeine Verschwiegenheitspflicht über dienstliche Angelegenheiten
>verstoßen haben und zweitens (und schwerwiegender) gegen einen
>unmittelbar nach dem Crash erteilten Befehl (Abgabe aller Videos, Fotos
>etc. zur Beweissicherung und Verbot der Weiterverbreitung) verstoßen
haben.
DAs war zuz erwarten und ist IMHO nicht zu beanstanden,auch wenn man das
IMHO ruhig etwas lockerer sehen könnte - aber Regeln sind halt Regeln.
>Die Kollision ist die wohl am besten dokumentierte Havarie, die die
>Marine jemals hatte und hat zu personellen Konsequenzen geführt.
Nur so aus Neugierde und ohne Dich damit in Konflikte zu bringen : Für
die tatsächlich Verantwortlichen, für den, der nix dafür kann,
aber "die
Verantwortung trägt" oder für einige Bauernopfer ?
Gruß,
Joachim.
KVR die =?ISO-8859-15?nächste
Moin Joachim,
RA J. Geraedts. schrieb:
> Am Sat, 04 Aug 2007 22:35:02 +0200, schrieb Olaf Hoffmann
> :
>> Die Kollision ist die wohl am besten dokumentierte Havarie, die die
>> Marine jemals hatte und hat zu personellen Konsequenzen geführt.
>
> Nur so aus Neugierde und ohne Dich damit in Konflikte zu bringen :
Für
> die tatsächlich Verantwortlichen, für den, der nix dafür
kann, aber "die
> Verantwortung trägt"
Die beiden waren meines Wissens nach einer.
> oder für einige Bauernopfer ?
Die gab es meines Wissens nach nicht.
Gruß aus Schleswich,
Olaf Hoffmann
... und das ist alles, was ich dazu sagen kann (Forrest Gump)
KVR die =?ISO-8859-15?nächste
Am Sat, 04 Aug 2007 23:37:46 +0200, schrieb Olaf Hoffmann
:
>Moin Joachim,
>
>RA J. Geraedts. schrieb:
>> Am Sat, 04 Aug 2007 22:35:02 +0200, schrieb Olaf Hoffmann
>> :
>>> Die Kollision ist die wohl am besten dokumentierte Havarie, die
die
>>> Marine jemals hatte und hat zu personellen Konsequenzen
geführt.
>>
>> Nur so aus Neugierde und ohne Dich damit in Konflikte zu bringen :
Für
>> die tatsächlich Verantwortlichen, für den, der nix
dafür kann, aber "die
>> Verantwortung trägt"
>
>Die beiden waren meines Wissens nach einer.
>
>> oder für einige Bauernopfer ?
>
>Die gab es meines Wissens nach nicht.
Immerhin - beruhigend !
Trotzdem schwer zu begreifen, wie man so ein Schiff "übersehen"
kann ...
Gruß,
Joachim.
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Olaf Hoffmann wrote:
>> Der Inverkehrbringer des Videos gehört belobigt, befördert
und
>> beverdienstgekreuzt.
>
> Die Inverkehrbringer der Videos gehören (und wurden, soweit noch
> feststellbar) disziplinar gemaßregelt, weil Sie erstens gegen die
> allgemeine Verschwiegenheitspflicht über dienstliche Angelegenheiten
> verstoßen haben und zweitens (und schwerwiegender) gegen einen
> unmittelbar nach dem Crash erteilten Befehl (Abgabe aller Videos, Fotos
> etc. zur Beweissicherung und Verbot der Weiterverbreitung) verstoßen
haben.
Und für eben diese Befehlsmisachtung gehört der belobigt. Das
wäre dann ein
Schritt zum Bürger in Uniform und weg vom gehorsamen Soldaten-Roboter.
Nils
--
Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
"Halt Du sie dumm - ich halt sie arm"
[Reinhard Mey, Sei Wachsam]
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Moin Nils,
Nils Ketelsen schrieb:
> Olaf Hoffmann wrote:
>
>>> Der Inverkehrbringer des Videos gehört belobigt,
befördert und
>>> beverdienstgekreuzt.
>> Die Inverkehrbringer der Videos gehören (und wurden, soweit noch
>> feststellbar) disziplinar gemaßregelt, weil Sie erstens gegen
die
>> allgemeine Verschwiegenheitspflicht über dienstliche
>> Angelegenheiten verstoßen haben und zweitens (und
schwerwiegender)
>> gegen einen unmittelbar nach dem Crash erteilten Befehl (Abgabe
>> aller Videos, Fotos etc. zur Beweissicherung und Verbot der
>> Weiterverbreitung) verstoßen haben.
>
> Und für eben diese Befehlsmisachtung gehört der belobigt. Das
wäre
> dann ein Schritt zum Bürger in Uniform und weg vom gehorsamen
> Soldaten-Roboter.
Bitte zeig mir in der Bundeswehr den gehorsamen Soldaten-Roboter. Ich
bin jetzt im 14. Dienstjahr und habe noch keinen gefunden. Soldaten der
Bundeswehr haben im Vergleich mit allen anderen Nationen tatsächlich die
Rechte eines Staatsbürgers, mit nur wenigen berufsbedingten
Einschränkungen.
Und ich glaube nicht, daß der Herr Si*mens oder Mannes*ann nicht mit
mindestens einer Abmahnung reagieren würde, wenn ein Mitarbeiter das
Video eines beim Probelauf durchgehenden Kraftwerkgenerators bei YouTube
einstellen würde.
fup to poster, das gehört jetzt wirklich nicht mehr hierher.
Gruß aus Schleswich,
Olaf Hoffmann