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Vorfahrt beim Einlaufen in Hafen

Autor: Matthias Heuer

Hallo zusammen,

wie ist die Vorfahrt zweier Fahrzeuge beim Durchfahren einer
Hafeneinfahrt geregelt, wenn es zum Begegnen zu eng ist. Gibt es eine
allgemeingültige Regel? M.E. nicht, denn die Hafeneinfahrt gehört nicht
zur SeeSchStr. Richtig? Folglich können dies die lokalen Vorschriften
regeln, oder? Entspricht es Eurer Erfahrung, dass einlaufende Schiffe
i.d.R. vorfahrt haben?

Gruß - Matthias



Vorfahrt beim Einlaufen in Hafen

Autor: Wilk Morski



Vorfahrt beim Einlaufen in Hafen

Autor: Heinrich Feldt

Matthias Heuer schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> wie ist die Vorfahrt zweier Fahrzeuge beim Durchfahren einer
> Hafeneinfahrt geregelt, wenn es zum Begegnen zu eng ist. Gibt es eine
> allgemeingültige Regel? M.E. nicht, denn die Hafeneinfahrt gehört nicht
> zur SeeSchStr. Richtig? Folglich können dies die lokalen Vorschriften
> regeln, oder? Entspricht es Eurer Erfahrung, dass einlaufende Schiffe
> i.d.R. vorfahrt haben?

Mir wurde das damals von meinem SKS-Prüfer so erklärt (und
find ich auch rigendwie einleuchtend):

Derjenige, der in den Hafen einläuft hat Vorfahrt.
Grund: Der Hafen zählt als "Schutzzone", und jeder, der diese
Schutzzone aufsucht (aufsuchen muss?), soll diese schnell und
ungehindert erreichen können.

H.



Vorfahrt beim Einlaufen in Hafen

Autor: Andreas Steinborn

Holla,

im Hafen von Texel (Oudeschildt) ist es eindeutig geregelt: der
Einlaufende hat Vorfahrt.

Macht aber auch Sinn, da die Gezeitenströmung quer zur Hafeneinfahrt setzt.

Gruss
Andreas


Heinrich Feldt schrieb:
> Matthias Heuer schrieb:
>> Hallo zusammen,
>>
>> wie ist die Vorfahrt zweier Fahrzeuge beim Durchfahren einer
>> Hafeneinfahrt geregelt, wenn es zum Begegnen zu eng ist. Gibt es eine
>> allgemeingültige Regel? M.E. nicht, denn die Hafeneinfahrt gehört
>> nicht zur SeeSchStr. Richtig? Folglich können dies die lokalen
>> Vorschriften regeln, oder? Entspricht es Eurer Erfahrung, dass
>> einlaufende Schiffe i.d.R. vorfahrt haben?
>
> Mir wurde das damals von meinem SKS-Prüfer so erklärt (und
> find ich auch rigendwie einleuchtend):
>
> Derjenige, der in den Hafen einläuft hat Vorfahrt.
> Grund: Der Hafen zählt als "Schutzzone", und jeder, der diese
> Schutzzone aufsucht (aufsuchen muss?), soll diese schnell und
> ungehindert erreichen können.
>
> H.


--
www.wassersport-steinborn.de

Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen
könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß
sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch
kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder
repariert werden kann. (Douglas Adams)



Vorfahrt beim Einlaufen in Hafen

Autor: Rud1ger Sch1erz

hI,

Matthias Heuer writes:

> wie ist die Vorfahrt zweier Fahrzeuge beim Durchfahren einer
> Hafeneinfahrt geregelt, wenn es zum Begegnen zu eng ist. Gibt es eine
> allgemeingültige Regel? M.E. nicht, denn die Hafeneinfahrt gehört
> nicht zur SeeSchStr. Richtig?

AFAIK haben nach der KVR auslaufende Vorrang vor einlaufenden
Schiffen, sofern das keine Wegerechtsschiffe oder Schiffe in Not
sind. ( Macht auch Sinn, wenn dann Platz im Hafen ist. ;-)

> Folglich können dies die lokalen
> Vorschriften regeln, oder?

Das auch.

> Entspricht es Eurer Erfahrung, dass
> einlaufende Schiffe i.d.R. vorfahrt haben?

Nö.

> Gruß - Matthias

Tschau,
Rudiger



Vorfahrt beim Einlaufen in Hafen

Autor: Rud1ger Sch1erz

Rud1ger "Ingrid" Sch1erz writes:

> AFAIK haben nach der KVR auslaufende Vorrang vor einlaufenden
> Schiffen, sofern das keine Wegerechtsschiffe oder Schiffe in Not
> sind. ( Macht auch Sinn, wenn dann Platz im Hafen ist. ;-)

Hm, auf die Schnelle hab ich das nicht in der KVR gefunden.
http://bundesrecht.juris.de/seestro 1972/index.html

Tschau,
Rudiger



Vorfahrt beim Einlaufen in Hafen

Autor: Matthias Heuer

Andreas Steinborn schrieb:
> Holla,
>
> im Hafen von Texel (Oudeschildt) ist es eindeutig geregelt: der
> Einlaufende hat Vorfahrt.

Im Yachthafen Wedel ebenso.



Vorfahrt beim Einlaufen in Hafen

Autor: Juergen Ernst Guenther

Matthias Heuer wrote:

> wie ist die Vorfahrt zweier Fahrzeuge beim Durchfahren einer
> Hafeneinfahrt geregelt, wenn es zum Begegnen zu eng ist. Gibt es eine
> allgemeingültige Regel? M.E. nicht, denn die Hafeneinfahrt gehört nicht
> zur SeeSchStr. Richtig? Folglich können dies die lokalen Vorschriften
> regeln, oder? Entspricht es Eurer Erfahrung, dass einlaufende Schiffe
> i.d.R. vorfahrt haben?

Nun, aber sobald du den Hafen verlässt, gilt ja wieder
die SeeSchStrO.

$25 Vorfahrt der Schifffahrt im Fahrwasser

[...]
(4) Fahrzeuge im Fahrwasser haben unabhängig davon, ob sie dem
Fahrwasserverlauf folgen, Vorfahrt vor Fahrzeugen, die in dieses
Fahrwasser aus einem abzweigenden oder einmündenden Fahrwasser
einlaufen.
[...]

Der Einlaufende kommt ja aus dem Fahrwasser. Das ist auch stimmig,
denn weiter draussen gilt ja:

(5) Nähern sich Fahrzeuge einer Engstelle [...] so hat Vorfahrt

1. [...] mit Strömung das mit dem Strom fahrende Fahrzeug, bei
Stromstillstand das Fahrzeug, das vorher gegen den Strom
gefahren ist,

2. [...] ohne Strömung das Fahrzeug, das grundsätzlich die
Steuerbordseite des Fahrwassers zu benutzen hat.


Also idR. der Einlaufende ...

imho

.m.

--
Jürgen Ernst Günther

There is no sin but ignorance. -- Christopher Marlowe



Vorfahrt beim Einlaufen in Hafen

Autor: Uwe Hercksen

Juergen Ernst Guenther schrieb:

> Der Einlaufende kommt ja aus dem Fahrwasser. Das ist auch stimmig,
> denn weiter draussen gilt ja:
>
> (5) Nähern sich Fahrzeuge einer Engstelle [...] so hat Vorfahrt
>
> 1. [...] mit Strömung das mit dem Strom fahrende Fahrzeug, bei
> Stromstillstand das Fahrzeug, das vorher gegen den Strom
> gefahren ist,
>
> 2. [...] ohne Strömung das Fahrzeug, das grundsätzlich die
> Steuerbordseite des Fahrwassers zu benutzen hat.
>
>
> Also idR. der Einlaufende ...

Hallo,

schön wird das in Gezeitenrevieren...

Bye