« Powrót do strony głównej...


Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m

Autor: Volker Holthaus

Hallo Leute,

ich war vor kurzen auf einer Veranstaltung die sich mit der Ausbildung
im Bereich Segel- und Motorboote beschäftigt hat. Im Zuge dieser
Veranstaltung kam eine Frage auf, die mich ein wenig beschäftigt.

Was muss ich eigentlich für eine amtliche Beglaubigung haben, wenn ich
ein Schiff über 15 m in deutschen, wie auch europäischen Binnen- und
Küstengewässern führen will.

Durch verschiedene Internetsuchmaschinen bin ich einmal auf das kleine
Patent, dann auf das Sportbootschifferzeugnis E (das allerdings wohl
wieder ersetzt wurde) und auf das Sportpatent (gilt wohl aber nur für
den Rhein) gestossen. Die Beschreibungen dieser Scheine / Patente sind
allerdings auch nicht sehr ausführlich, was natürlich wieder zu ein
wenig Verwirrung führt. Also falls Ihr mehr Informationen dazu habt, bin
ich ein dankbarer Abnehmer.

Weiter interessiert es mich natürlich, wie es in dem Bereich der 3sm
Zone aussieht. Brauche ich da unbedingt das kleine Patent oder gibt es
noch andere Ausbildungen, die mich hier zu der Führung eines Schiffes
von mehr als 15 m Länge berechtigen ?

Ich danke euch schon im voraus für die zahlreichen Informationen.

Viele Grüße

Volker



Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m

Autor: Wilk Morski



Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m

Autor: wolko 07 ii@arcor.de (Wolfgang Kommerell)

Volker Holthaus wrote:

> Weiter interessiert es mich natürlich, wie es in dem Bereich der 3sm
> Zone aussieht. Brauche ich da unbedingt das kleine Patent oder gibt es
> noch andere Ausbildungen, die mich hier zu der Führung eines Schiffes
> von mehr als 15 m Länge berechtigen ?

Davon ausgehend, dass du ein Sportboot mit Motor meinst (ob es
zusätzlich auch noch Segel hat, spielt keine Rolle):

Auf deutschen Küstengewässern ist dafür der Sportbootführerschein See
erfoderlich, solange du nicht gewerblich skipperst und nicht mehr als 12
Personen an Bord sind. Eine Längenbeschränkung gibt es nicht (55m sind
nur die Beschränkung beim Traditionsschiffer, oder?).

Binnenwärts sieht es in der Tat etwas komplizierter aus, da der
Sportbootfüherschein Binnen eine Längenbeschränkung auf 15m beinhaltet.
Kenne ich mich nicht aus, sorry.

Im Ausland werden die deutschen Scheine i.d.R. anerkannt, sofern man
sich dort nur für die übliche Dauer von Urlaubsreisen aufhält. Ob es
allerdings spezielle Einschränkungen für deine "Riesenkähne" gibt, würde
ich im Einzelfall doch nochmal klären.

W.

--
Non disperdere il vetro nellambiente.



Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m

Autor: Peter B?S8O2aGxtYW5u

Volker Holthaus wrote:

> Hallo Leute,
>
> ich war vor kurzen auf einer Veranstaltung die sich mit der Ausbildung
> im Bereich Segel- und Motorboote beschäftigt hat. Im Zuge dieser
> Veranstaltung kam eine Frage auf, die mich ein wenig beschäftigt.
>
> Was muss ich eigentlich für eine amtliche Beglaubigung haben, wenn ich
> ein Schiff über 15 m in deutschen, wie auch europäischen Binnen- und
> Küstengewässern führen will.

> Durch verschiedene Internetsuchmaschinen bin ich einmal auf das kleine
> Patent, dann auf das Sportbootschifferzeugnis E (das allerdings wohl
> wieder ersetzt wurde) und auf das Sportpatent (gilt wohl aber nur für
> den Rhein) gestossen. Die Beschreibungen dieser Scheine / Patente sind
> allerdings auch nicht sehr ausführlich, was natürlich wieder zu ein
> wenig Verwirrung führt. Also falls Ihr mehr Informationen dazu habt, bin
> ich ein dankbarer Abnehmer.
>

Das Rhein-Sportpatent benötigst du wenn du Schiffe grÃ¶Ãźer als 15m führen
willst. Sollte es grÃ¶Ãźer als 25m sein benötigst du ein "echtes" Patent, da
es dann ein "Fahrzeug" ist.
Solltest du ein Sport-Patent machen wollen, es ist nicht einfach (du muÃźt
effektiv den Rhein (oder zumindest eine Teilstrecke) fast auswendig
kennen), sehr teuer (da mehrere Ausbildungsfahrten nötig) und es gibt nur
zwei Ausbildungsstätten (eine in Duisburg, die andere in Mainz). Das
Rhein-Sportpatent gilt übrigens nicht nur auf dem Rhein, sondern auch auf
den anderen BinnenschiffahrtsstraÃźen

Hier die Links zu den beiden Schulen

http://www.atlas-schiffahrt.de/
http://www.sportpatent.de/go.htm

Die letztere kenne ich persönlich, kann ich sehr empfehlen
Dort auch mehr Infos auf der Web-Site

> Weiter interessiert es mich natürlich, wie es in dem Bereich der 3sm
> Zone aussieht. Brauche ich da unbedingt das kleine Patent oder gibt es
> noch andere Ausbildungen, die mich hier zu der Führung eines Schiffes
> von mehr als 15 m Länge berechtigen ?

Da benötigst du wie üblich den SBF See.
Dass dieser nicht unbedingt ausreicht ist eine andere Sache. Das muÃź jeder
mit sich selber ausmachen, welche theoretischen Kenntnisse er meint zu
benötigen. Von der Praxis ganz zu schweigen. Es ist eine Sache, ein 10-11m
Schiff zu führen. Es ist eine ganz andere Sache, eins von 16m zu führen. Es
ist ungleich schwieriger, da deutlich mehr als doppelt so viel Masse,
sowohl vom Gewicht als auch vom Raum-Inhalt. Man muÃź sehr viel
voausschauender fahren bei Hafen/Schleusen-Manövern
--
Computers are like air conditioners -
they stop working properly when you open Windows



Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m

Autor: Matthias Luczak

Moin

schau mal hier:
http://www.pa-bremen.de/faq.php#13
und
http://www.wsv.de/wsd-nw/Schifffahrt/ordnung des schiffsverkehrs/befaehigungsnachweise in der binnenschifffahrt/index.html

mfg
Matthias



Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m

Autor: Stefan Savelsberg

Peter Köhlmann schrieb:

> willst. Sollte es grÃ¶Ãźer als 25m sein benötigst du ein "echtes" Patent, da
> es dann ein "Fahrzeug" ist.

Du meinst doch bestimmt 20 Meter, oder?

Tschö,
Stefan



Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m

Autor: Ulrich G. Kliegis

On Thu, 27 Sep 2007 19:30:23 +0200, Stefan Savelsberg
wrote in de.rec.sport.segeln:

>Peter Köhlmann schrieb:
>
>> willst. Sollte es größer als 25m sein benötigst du ein "echtes" Patent, da
>> es dann ein "Fahrzeug" ist.
>
>Du meinst doch bestimmt 20 Meter, oder?

Welche Länge ist da eigentlich gemeint, die physische Lüa, die
Rumpflänge nach Meßbrief (Steven-Steven) oder die Rumpflänge nach IMO,
die z.B. zur Berechnung von Hafenliegegeldern herangezogen wird (bei
der etliche Prozente von der Länge Steven-Steven abgezogen werden?

Nur mal so aus Neugier, bei den Liegegeldern kann das ja schon ein
paar Biergutscheine ausmachen...

Gruß,
U.



Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m

Autor: Peter B?S8O2aGxtYW5u

Stefan Savelsberg wrote:

> Peter Köhlmann schrieb:
>
>> willst. Sollte es grÃ¶Ãźer als 25m sein benötigst du ein "echtes" Patent,
>> da es dann ein "Fahrzeug" ist.
>
> Du meinst doch bestimmt 20 Meter, oder?
>

Ab 20m fängt ein "Fahrzeug" an, richtig.
Aber das Sportpatent gilt bis 25m. Natürlich muÃź ein Boot >20m trotzdem
richtig ausgerüstet sein (blaue Tafel etc)
--
A fool-proof method for sculpting an elephant:
first, get a huge block of marble; then you chip
away everything that doesnt look like an elephant.