Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m
Hallo Leute,
ich war vor kurzen auf einer Veranstaltung die sich mit der Ausbildung
im Bereich Segel- und Motorboote beschäftigt hat. Im Zuge dieser
Veranstaltung kam eine Frage auf, die mich ein wenig beschäftigt.
Was muss ich eigentlich für eine amtliche Beglaubigung haben, wenn ich
ein Schiff über 15 m in deutschen, wie auch europäischen Binnen- und
Küstengewässern führen will.
Durch verschiedene Internetsuchmaschinen bin ich einmal auf das kleine
Patent, dann auf das Sportbootschifferzeugnis E (das allerdings wohl
wieder ersetzt wurde) und auf das Sportpatent (gilt wohl aber nur für
den Rhein) gestossen. Die Beschreibungen dieser Scheine / Patente sind
allerdings auch nicht sehr ausführlich, was natürlich wieder zu ein
wenig Verwirrung führt. Also falls Ihr mehr Informationen dazu habt, bin
ich ein dankbarer Abnehmer.
Weiter interessiert es mich natürlich, wie es in dem Bereich der 3sm
Zone aussieht. Brauche ich da unbedingt das kleine Patent oder gibt es
noch andere Ausbildungen, die mich hier zu der Führung eines Schiffes
von mehr als 15 m Länge berechtigen ?
Ich danke euch schon im voraus für die zahlreichen Informationen.
Viele Grüße
Volker
Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m
Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m
Volker Holthaus wrote:
> Weiter interessiert es mich natürlich, wie es in dem Bereich der 3sm
> Zone aussieht. Brauche ich da unbedingt das kleine Patent oder gibt es
> noch andere Ausbildungen, die mich hier zu der Führung eines Schiffes
> von mehr als 15 m Länge berechtigen ?
Davon ausgehend, dass du ein Sportboot mit Motor meinst (ob es
zusätzlich auch noch Segel hat, spielt keine Rolle):
Auf deutschen Küstengewässern ist dafür der
Sportbootführerschein See
erfoderlich, solange du nicht gewerblich skipperst und nicht mehr als 12
Personen an Bord sind. Eine Längenbeschränkung gibt es nicht (55m
sind
nur die Beschränkung beim Traditionsschiffer, oder?).
Binnenwärts sieht es in der Tat etwas komplizierter aus, da der
Sportbootfüherschein Binnen eine Längenbeschränkung auf 15m
beinhaltet.
Kenne ich mich nicht aus, sorry.
Im Ausland werden die deutschen Scheine i.d.R. anerkannt, sofern man
sich dort nur für die übliche Dauer von Urlaubsreisen aufhält.
Ob es
allerdings spezielle Einschränkungen für deine
"Riesenkähne" gibt, würde
ich im Einzelfall doch nochmal klären.
W.
--
Non disperdere il vetro nellambiente.
Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m
Volker Holthaus wrote:
> Hallo Leute,
>
> ich war vor kurzen auf einer Veranstaltung die sich mit der Ausbildung
> im Bereich Segel- und Motorboote beschäftigt hat. Im Zuge
dieser
> Veranstaltung kam eine Frage auf, die mich ein wenig
beschäftigt.
>
> Was muss ich eigentlich für eine amtliche Beglaubigung
haben, wenn ich
> ein Schiff über 15 m in deutschen, wie auch
europäischen Binnen- und
> Küstengewässern führen will.
> Durch verschiedene Internetsuchmaschinen bin ich einmal auf das kleine
> Patent, dann auf das Sportbootschifferzeugnis E (das allerdings wohl
> wieder ersetzt wurde) und auf das Sportpatent (gilt wohl aber nur
für
> den Rhein) gestossen. Die Beschreibungen dieser Scheine / Patente sind
> allerdings auch nicht sehr ausführlich, was
natürlich wieder zu ein
> wenig Verwirrung führt. Also falls Ihr mehr Informationen
dazu habt, bin
> ich ein dankbarer Abnehmer.
>
Das Rhein-Sportpatent benötigst du wenn du Schiffe
grÃ¶Ãźer als 15m führen
willst. Sollte es grÃ¶Ãźer als 25m sein
benötigst du ein "echtes" Patent, da
es dann ein "Fahrzeug" ist.
Solltest du ein Sport-Patent machen wollen, es ist nicht einfach (du
muÃźt
effektiv den Rhein (oder zumindest eine Teilstrecke) fast auswendig
kennen), sehr teuer (da mehrere Ausbildungsfahrten nötig) und es
gibt nur
zwei Ausbildungsstätten (eine in Duisburg, die andere in Mainz).
Das
Rhein-Sportpatent gilt übrigens nicht nur auf dem Rhein, sondern
auch auf
den anderen BinnenschiffahrtsstraÃźen
Hier die Links zu den beiden Schulen
http://www.atlas-schiffahrt.de/
http://www.sportpatent.de/go.htm
Die letztere kenne ich persönlich, kann ich sehr empfehlen
Dort auch mehr Infos auf der Web-Site
> Weiter interessiert es mich natürlich, wie es in dem
Bereich der 3sm
> Zone aussieht. Brauche ich da unbedingt das kleine Patent oder gibt es
> noch andere Ausbildungen, die mich hier zu der Führung
eines Schiffes
> von mehr als 15 m Länge berechtigen ?
Da benötigst du wie üblich den SBF See.
Dass dieser nicht unbedingt ausreicht ist eine andere Sache. Das muÃź
jeder
mit sich selber ausmachen, welche theoretischen Kenntnisse er meint zu
benötigen. Von der Praxis ganz zu schweigen. Es ist eine Sache,
ein 10-11m
Schiff zu führen. Es ist eine ganz andere Sache, eins von 16m zu
führen. Es
ist ungleich schwieriger, da deutlich mehr als doppelt so viel Masse,
sowohl vom Gewicht als auch vom Raum-Inhalt. Man muÃź sehr viel
voausschauender fahren bei Hafen/Schleusen-Manövern
--
Computers are like air conditioners -
they stop working properly when you open Windows
Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m
Moin
schau mal hier:
http://www.pa-bremen.de/faq.php#13
und
http://www.wsv.de/wsd-nw/Schifffahrt/ordnung des
schiffsverkehrs/befaehigungsnachweise in der binnenschifffahrt/index.html
mfg
Matthias
Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m
Peter Köhlmann schrieb:
> willst. Sollte es grÃ¶Ãźer als 25m sein
benötigst du ein "echtes" Patent, da
> es dann ein "Fahrzeug" ist.
Du meinst doch bestimmt 20 Meter, oder?
Tschö,
Stefan
Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m
On Thu, 27 Sep 2007 19:30:23 +0200, Stefan Savelsberg
wrote in de.rec.sport.segeln:
>Peter Köhlmann schrieb:
>
>> willst. Sollte es größer als 25m sein benötigst du ein
"echtes" Patent, da
>> es dann ein "Fahrzeug" ist.
>
>Du meinst doch bestimmt 20 Meter, oder?
Welche Länge ist da eigentlich gemeint, die physische Lüa, die
Rumpflänge nach Meßbrief (Steven-Steven) oder die Rumpflänge
nach IMO,
die z.B. zur Berechnung von Hafenliegegeldern herangezogen wird (bei
der etliche Prozente von der Länge Steven-Steven abgezogen werden?
Nur mal so aus Neugier, bei den Liegegeldern kann das ja schon ein
paar Biergutscheine ausmachen...
Gruß,
U.
Welchen Schein brauche ich bei Schiffen > 15 m
Stefan Savelsberg wrote:
> Peter Köhlmann schrieb:
>
>> willst. Sollte es grÃ¶Ãźer als 25m sein
benötigst du ein "echtes" Patent,
>> da es dann ein "Fahrzeug" ist.
>
> Du meinst doch bestimmt 20 Meter, oder?
>
Ab 20m fängt ein "Fahrzeug" an, richtig.
Aber das Sportpatent gilt bis 25m. Natürlich muÃź ein
Boot >20m trotzdem
richtig ausgerüstet sein (blaue Tafel etc)
--
A fool-proof method for sculpting an elephant:
first, get a huge block of marble; then you chip
away everything that doesnt look like an elephant.