Re: Binnenschiffahrtsstrassen
Im Artikel , Matthias Mueller
schreibt:
>> Da könnte man ja meinen, der Schein wäre im Rest
Deutschlands
>> überflüssig. (Was er natürlich nicht sein kann)
>
>Doch doch, zumindest was Segelboote (natürlich nur solche ohne Motor
>bzw. bis 5(?) PS) angeht. Mann kann auch umgekehrt formulieren, dass nur
>in den Gewässern nach Anlage 2 (Berlin) auch für Segelboote eine
>Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung erforderlich ist.
>
So isses.
moi ahoi
Manfred
Re: Binnenschiffahrtsstrassen
Re: Binnenschiffahrtsstrassen
> So isses.
Lieber Manfred, errinnern wir uns doch noch mal an die original-Frage
des Original-Posters: "Welche der deutschen Gewässer sind
Binnenschifffahrtsstrassen und somit amtlich führerschein-
pflichtig und welche nicht?"
Bis jetzt ist hier keine erschöpfende Antwort aufgetaucht.
Martin