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Re: Mwst. in Slowenien

Autor: gmnch@aol.com (GMnch)

Im Artikel , Tom Berger
schreibt:

>Nein, so läuft der Hase nicht. Jedenfalls nicht, wenn Du einen
>Wohnsitz in der EU hast. Mit Wohnsitz in der EU versteuerst Du
>zwangsläufig im allerersten Hafen, den Du beim Import eines Bootes in
>der EU anläufst. Und für manchen macht es da schon einen ziemlichen
>Unterschied, ob er da als erstes ein billiges oder ein teures
>MwSt-Land anläuft.

Echt? Kann man einem Rindernetzer trauen:-?))

Fuer meine Boote war immer die jeweilige MWST bezahlt. Aber zur
Problematik mal ein doenkes. Habe mir mal so um 1985 ein Boot in Fr.
gekauft. Eine Dufour. Die franz. MWST war vom Ersteigner bezahlt. Bin mit
dem Boot dann als Deutscher an die belg. Kueste in meinen Heimathafen.
Und weil ich vergessen hatte mir den MWST Nachweis vom Ersteigner
geben zu lassen und weil es so bequem war habe ich so getan als
sei das Boot in Transit. Gab da son amtliches Formular fuer. Nannte
sich T 5. Amtssprache halt. T wie Transit uebrigens. Dieses Papier
musste ich jedes Jahr aufs neue ausfuellen und der Zollbeamte holte
es anfangs persoenlich am Steg ab (gab natuerlich immer einen Calvados)
spaeter musste man es selbst zur Zollstelle bringen. Wahrscheinlich war
der fruehere Beamte gerade auf Entzug.

Dazu brauchte man den Nachweis dass man einmal im Jahr das EU
Land Belgien verlassen hat. Mit dem Boot. Als Nachweis genuegte
Quittung ueber Liegegeld im ausl. Hafen. Egal wohin, man konnte nach
NL, FR oder GB. Und eigentlich hat die Liegegeldquittung auch keiner
kontrolliert. Weil offiziell genuegte wenn ich mich recht entsinne
auch ein einfaches hinausfahren aus der Hoheitszone. War halt lediglich
glaubhafter mit der Quittung. So lief das. Jedes Jahr. Ganz bequem.
Das Boot war offiziell in Transit.

Erst als ich das Boot verkaufte und der Kaeufer den MWST Nachweis
haben wollte habe ich mich darum bemueht. War aber schwieriger
als erwartet. Als Privatmann hatte der Franzmann naemlich auf der
Rechnung keinen MWST Ausweis. Wohl eine Extra Bestaetigung der Werft
dass die gesetzl. MWST bezahlt war. War dann aber eh Quatsch
denn so um 1990 kam die EU Neuregelung raus das im Zuge
der Vereinfachung der MWST Problematik fuer Sportboote unter einem
bestimmten Wert (ich glaube es waren 80.000 DM) oder ersatzweise fuer
Boote aelter als Bauj. 1987 ueberhaupt kein MWST Nachweis zu erbringen
waere. Beides traf fuer das damalige Boot zu. So what?

Und vor einigen Jahren wollte ich mal mit meinem heutigen Boot
in die Tuerkei. Hatte den Liegeplatz in Kemer /Antalya schon reserviert.
Und der Manager meinte ich muesste mein Boot in Transit legen.
Null Problema meinte er, einmal im Jahr raus aus dem Hoheitsgebiet
Tuerkei und dann wieder zurueck. Oder im Winterlager unter Zollverschluss.
Einfach zu haendeln. Weiss jetzt aber nicht mehr genau ob das mit
der MWST zu tun hatte oder mit dem Aufenthalt
eines EU Buergers incl. seinem Eigentum im nicht EU Land Tuerkei.
Wahrscheinlich stimmt es also dass ein non MWST Boot aus einem non
EU Land kommend im ersten EU Zollhafen nachversteuert werden muss.
Wo du es jetzt sagst. Also Asche auf mein Haupt.

Denke aber mal, die Boote (natuerlich mit Besatzung:-) ohne MWST
die von sagen wir mal Kroatien fuer eine Uebernachtung nach Venedig fahren
sind wohl Legion. Zur Not kann man ja sagen man waere Afrikaner:
Geht natuerlich nur im Hochsommer. Braungebrannt:-)

tach noch
Manfred



Re: Mwst. in Slowenien

Autor: Wilk Morski



Re: Mwst. in Slowenien

Autor: Tom Berger

gmnch@aol.com (GMnch) schrieb:

>Fuer meine Boote war immer die jeweilige MWST bezahlt. Aber zur
>Problematik mal ein doenkes. Habe mir mal so um 1985

Tja, heute ist schon 2003. Und es ist wirklich so, wie ich schrieb.
Griechenland hat ja derzeit ein EU-Verfahren am Hals, weil sie es dort
mit der MwSt nicht so genau nehmen, und wie das mit unversteuerten
Booten von Leuten mit EU-Wohnsitz ist, die von Kroatien nach Italien
rüber machen, weiss ich nicht - eigentlich müssen die dann bezahlen.
Aber wahrscheinlich guckt mal wieder kein Schwein.

Gruß
Tom Berger

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Re: Mwst. in Slowenien

Autor: Axel Bruns

> War dann aber eh Quatsch
> denn so um 1990 kam die EU Neuregelung raus das im Zuge
> der Vereinfachung der MWST Problematik fuer Sportboote unter einem
> bestimmten Wert (ich glaube es waren 80.000 DM)

Hallo zusammen,
gibt es zu dieser Summe (80.000 DM) irgendwo genauere Infos? Es ist das erste
Mal, dass ich davon höre.
Gruß
Axel



> oder ersatzweise fuer
> Boote aelter als Bauj. 1987 ueberhaupt kein MWST Nachweis zu erbringen
> waere. Beides traf fuer das damalige Boot zu. So what?
>
> tach noch
> Manfred